Mit dem Jahr 2026 treten zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die den Alltag vieler Verbraucher spürbar verändern. Betroffen sind unter anderem Finanzen, Mobilität, Energie, Konsum sowie digitale Dienste. Ziel der Neuerungen ist es, mehr Transparenz zu schaffen, Verbraucher besser zu schützen und Umweltbelastungen zu reduzieren.
Finanzen
Aktivrente startet 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die sogenannte Aktivrente. Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat und eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf zusätzlich bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Ausgenommen sind Beamte, Selbstständige, Minijobber und Frührentner.
Frühstartrente für Kinder geplant
Ebenfalls ab 2026 soll die Frühstartrente eingeführt werden. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahrensollen monatlich zehn Euro staatlich gefördert in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten. Details zur Ausgestaltung sowie konkrete Produkte sind bislang noch offen.
Reform des Bürgergelds
Das Bürgergeld soll ab dem Frühjahr 2026 reformiert und künftig als Grundsicherung bezeichnet werden. Geplant sind strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen, etwa bei versäumten Terminen oder der Ablehnung von Jobangeboten. Die Leistungen können stufenweise gekürzt werden – bis hin zum vollständigen Wegfall. Die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert.
Kfz-Versicherungen werden teurer
Auto- und Motorradversicherungen steigen 2026 im Schnitt um rund sieben Prozent. Gründe sind vor allem höhere Reparaturkosten. Verbraucher können jedoch weiterhin durch Anbieterwechsel sparen. Policen mit individuellem Verlängerungsdatum sind mit einer Frist von einem Monat kündbar. Bei Beitragserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen.
Lebensmittel
Neue Kennzeichnung für Honig und Marmelade
Ab dem 14. Juni 2026 müssen bei Honig die Herkunftsländer nach Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolgeangegeben werden. Sammelbezeichnungen wie „EU/Nicht-EU“ sind dann nicht mehr erlaubt.
Zudem darf der Begriff „Marmelade“ künftig für alle Fruchtaufstriche verwendet werden – nicht mehr nur für Zitrusfrüchte.
Verbraucherrecht und Digitales
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Ab dem 2. August 2026 schreibt die europäische KI-Verordnung eine klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vor. Texte, Bilder, Videos oder Audiodateien müssen als solche erkennbar sein. Auch Chatbots sowie Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
Reform der EU-Fluggastrechte
Voraussichtlich 2026 werden die Fluggastrechte neu geregelt. Entschädigungen gibt es künftig erst bei längeren Verspätungen:
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bis 3.500 km oder innerhalb Europas: ab 4 Stunden, pauschal 300 Euro
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Langstreckenflüge: ab 6 Stunden, pauschal 500 Euro
Widerrufsbutton wird Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen gut sichtbaren Widerrufsbutton mit der eindeutigen Beschriftung „Vertrag widerrufen“ anbieten. Der Widerruf soll damit genauso einfach werden wie der Vertragsabschluss.
Umwelt
Strengere Regeln gegen Greenwashing
Ab dem 27. September 2026 gilt die EU-Richtlinie gegen Greenwashing. Umwelt- und Klimaversprechen müssen dann klar, messbar und überprüfbar sein. Eigene Siegel ohne transparente Kriterien sowie Klimaaussagen, die nur auf CO₂-Kompensation beruhen, werden weitgehend untersagt.
Rückgabe von E-Zigaretten wird Pflicht
Ab 1. Januar 2026 müssen alle Verkaufsstellen ausgediente E-Zigaretten und Tabakerhitzer zurücknehmen – unabhängig vom Neukauf. Die Rücknahmestellen müssen einheitlich gekennzeichnet sein und bis 30. Juni eingerichtet werden.
Rücknahme von E-Bike- und Scooter-Batterien
Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) sind Wertstoffhöfe, Fachhandel und Onlinehändler ab 2026 verpflichtet, Batterien aus E-Bikes und E-Scootern anzunehmen. Ziel ist ein besseres Recycling und mehr Sicherheit.
Energie und Mobilität
Kommunale Wärmeplanung wird Pflicht
Ab 2026 müssen Kommunen schrittweise eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Großstädte bis Mitte 2026, kleinere Kommunen bis spätestens 2028. Eigentümer sollen dadurch mehr Orientierung bei Heizungsentscheidungen erhalten.
CO₂-Preis steigt weiter
Der nationale CO₂-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Das verteuert fossile Brennstoffe:
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Heizöl: bis zu +3,2 Cent/Liter
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Erdgas: bis zu +0,24 Cent/kWh
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Benzin: bis zu +2,8 Cent/Liter
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Diesel: bis zu +3,2 Cent/Liter
Wärmepumpen müssen leiser werden
Ab 1. Januar 2026 gelten strengere Fördervorgaben für Wärmepumpen. Geförderte Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen 10 dB unter den EU-Grenzwerten liegen und damit 5 dB leiser sein als bisher.
Deutschlandticket bis 2030 gesichert
Das Deutschlandticket bleibt bis Ende 2030 gesichert. Der Preis steigt jedoch ab Januar 2026 von 58 auf 63 Euromonatlich.
