Langsam beginnt wieder die Zeit, Obstbäume und Sträucher zu schneiden. Dabei fallen Äste und Zweige an, die entsorgt werden müssen. Deshalb ist auch in diesem Frühjahr erneut ein Großhäcksler auf den Häckselplätzen im Landkreis Schweinfurt im Einsatz.
Vom 9. Februar bis 7. März können Bürgerinnen und Bürger holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt an den bekannten Häckselplätzen anliefern. Die jeweiligen Öffnungszeiten sind bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu erfragen.

Sicherheitsabstand von 50 Metern
Wichtig: Aus Sicherheitsgründen muss während des Einsatzes des Großhäckslers am Sammelplatz ein Sicherheitsabstand von 50 Metern zur Maschine eingehalten werden.
Häckselzeitpunkt bewusst im Frühjahr
Zum Schutz der Singvögel wurde der Häckselzeitpunkt erneut in das zeitige Frühjahr gelegt. So sollen Schnitt- und Häckselaktionen möglichst vor Beginn der Brutzeit abgeschlossen werden.
Was darf angeliefert werden – und was nicht?
Erlaubt sind ausschließlich holzige Gartenabfälle mit einem Durchmesser von bis zu 15 Zentimetern.
Nicht angenommen werden:
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Steine, Beton, Metalle
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Kunststoffsäcke
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Wurzelstöcke
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nicht-holzige Gartenabfälle wie Moos, Staudenreste oder Gras
Diese Materialien können über die Biotonne, den eigenen Kompost oder über die Wertstoffhöfe des Landkreises entsorgt werden.
Kostenlose Annahme an Wertstoffhöfen möglich
Der Landkreis Schweinfurt nimmt ganzjährig auf den Wertstoffhöfen Rothmühle und Gerolzhofen Gartenabfälle von Haushalten kostenlos an:
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bis zu 1 Kubikmeter Gartenabfälle oder
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bis zu 10 Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt
Häckselgut kann abgeholt werden
Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt werden. Es eignet sich im Garten beispielsweise zum Mulchen, Abdecken oder als Wegebelag.
Bei Fragen hilft die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt unter Tel. 09721/55-596 weiter.