Führerschein der aus einer Jeanstasche ein stück zu sehen ist

Landratsamt erinnert: Umtausch von Führerscheinen der Jahrgänge 1999–2001 bis 19. Januar 2026 notwendig

Lkr. Schweinfurt -

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Grundlage ist der in der Fahrerlaubnisverordnung festgelegte Stufenplan.

Für Personen, die im Jahr 1952 oder früher geboren sind, gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033 – unabhängig davon, ob sie noch einen Papier- oder bereits einen Kartenführerschein besitzen.

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Da der Umtausch der alten Papierführerscheine (mit Ausnahme der Jahrgänge vor 1953) seit dem 19. Januar 2025abgeschlossen ist, betrifft die aktuelle Stufe nun die unbefristeten Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Das Ausstellungsdatum findet sich auf dem Führerschein unter Ziffer 4a.

Ein Ablaufdatum ist unter Ziffer 4b vermerkt. Ist dort kein Datum eingetragen, handelt es sich um ein unbefristetes Dokument.


Antragstellung im Landkreis Schweinfurt

Der Antrag auf Umtausch ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes zu stellen. Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Schweinfurt ist diese im Landratsamt Schweinfurt angesiedelt.

Erfahrungen früherer Umtauschphasen zeigen: Kurz vor Ablauf der Frist kommt es zu einem hohen Antragsaufkommen – mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten. Da die aktuelle Gruppe besonders groß ist, wird auch diesmal ein hoher Andrang erwartet.

Hochrechnungen zufolge haben bisher nur rund 20 Prozent der betroffenen Führerscheininhaber den Umtausch erledigt. Eine frühzeitige Antragstellung wird daher dringend empfohlen.


So funktioniert die Antragstellung

Der Antrag kann

  • digital über die Website des Landratsamts,

  • postalisch,

  • durch Einwurf in den Briefkasten des Landratsamts, oder

  • persönlich im Bürgerservice während der Öffnungszeiten eingereicht werden.

Eine individuelle Beratung beim Ausfüllen des Formulars ist nicht möglich. Bei Fragen hilft die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch weiter.

Der neue Kartenführerschein wird anschließend per Direktversand nach Hause geschickt. Eine persönliche Abholung ist nicht erforderlich.


Wichtige Hinweise

  • Die Unterlagen müssen vollständig und gut leserlich eingereicht werden.

  • Das alte Führerscheindokument muss im Original beigelegt oder nachgereicht werden.

  • Nach Eingang des alten Führerscheins wird eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung ausgestellt, mit der innerhalb Deutschlands gefahren werden darf.

  • Biometrische Lichtbilder sollten nicht älter als ein Jahr sein. Fehlerhafte oder schlecht abfotografierte Bilder führen zu Verzögerungen.

  • Anträge, deren Frist noch nicht unmittelbar ansteht, werden gegebenenfalls nachrangig bearbeitet.

Alle weiteren Informationen, Formulare und die Möglichkeit zur Terminreservierung finden sich online unter:
👉 www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch

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