1-Euro-Münze symbolisiert Steuerbonus für Gewerkschaftsmitglieder – Beiträge können teilweise über die Steuererklärung zurückerstattet werden
Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann künftig bei der Steuererklärung profitieren: Je nach Steuersatz gibt es bis zu 35 Prozent des Beitrags zurück. Foto: IG BAU | Tobias Seifert

IG BAU Mainfranken: Gewerkschaftsbeitrag lässt sich bei der Steuer absetzen

Schweinfurt -

Mitglieder einer Gewerkschaft können bei der Steuererklärung künftig zusätzlich profitieren. Darauf weist die IG BAU Mainfranken hin. Wer in einer Gewerkschaft organisiert ist, kann seinen Gewerkschaftsbeitrag steuerlich geltend machen und so einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückbekommen.

Je nach persönlichem Steuersatz erhalten Mitglieder in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent ihres Beitrags über die Steuererklärung zurück.

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Für Gewerkschaftsmitglieder in Schweinfurt und der Region sei das eine gute Nachricht, betont die IG BAU.

„Mehr noch: Das ist ein zusätzlicher Anreiz für alle, in die Gewerkschaft zu kommen. Denn gute Löhne, ordentlicher Arbeitsschutz und vernünftige Arbeitszeiten fallen nicht vom Himmel. Außerdem ist bei der IG BAU – wie bei allen anderen Einzelgewerkschaften im DGB auch – immer ein Rechtsschutz inklusive“, sagt Michael Groha, Bezirksvorsitzender der IG BAU Mainfranken.

Der Steuer-Bonus geht auf eine Vereinbarung der Regierungskoalition zurück. CDU/CSU und SPD hatten sich darauf verständigt, dass Gewerkschaftsbeiträge künftig steuerlich berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen zum Thema „Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen“ stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund online zur Verfügung.

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