Auch kleinere Vergehen wie das Überziehen der Hauptuntersuchung (15 Euro) oder zu schnelles Heranfahren an eine Vorfahrtsstraße (10 Euro) sind bußgeldpflichtig. Besonders teuer wird es bei schwereren Verstößen: Das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse schlägt mit 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot zu Buche. Noch drastischer wird es, wenn eine rote Ampel überfahren wird, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot steht und ein Unfall mit Sachschaden folgt – hier sind 360 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot fällig.
Punkte und Führerscheinentzug
Ab acht Punkten in Flensburg ist die Fahrerlaubnis weg. Erst nach frühestens sechs Monaten und einer erfolgreichen MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) kann der Führerschein zurückerlangt werden. Punkte verfallen allerdings auch: Ein einzelner Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erlischt nach zweieinhalb Jahren, Punkte aus Straftaten mit zwei Punkten nach fünf Jahren.
Kostenfreie Beratung für Mitglieder
Der ADAC Bußgeldrechner bietet nicht nur Informationen über Strafen, sondern ermöglicht Mitgliedern auch, ihren Bußgeldbescheid direkt an eine Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt zu übermitteln. Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung erhalten Mitglieder eine rechtliche Einschätzung. Schon der bisherige Bußgeldrechner mit Fokus auf Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße wurde über eine Million Mal genutzt.
100 Jahre Rechtsberatung
Der ADAC unterstützt seine Mitglieder seit 100 Jahren mit Rechtsberatung – von Fragen rund um Verkehrsunfälle und Bußgeldbescheide bis hin zu Themen wie Gebrauchtwagenkauf oder Reiserecht, etwa bei Flugverspätungen oder Problemen mit Pauschalreisen.
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