28. April 2024

Hausfriedensbruch und Diebstahl

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Euerbach, Am Zauser – In einem Einkaufsmarkt am Ortseingang von Euerbach versuchte ein 25-jähriger Mann, der bereits Hausverbot für das Geschäft hatte, zweimal untertags hinein zu gelangen. Bereits auf dem Parkplatz, bzw. kurz vor dem Eingang wurde er am Samstag schon gegen 14:30 Uhr und 17:30 Uhr erkannt. Hier konnte er zunächst ohne Beanstandung, obwohl er auf dem Gelände, das er nicht hätte betreten dürfen, bereits war, entfleuchen.

Schließlich schaffte er es wohl dann doch unbemerkt in den Einkaufsmarkt, da er gegen 18:30 Uhr darin beobachtet werden konnte. Hier kam er ohne etwas in den Laden und wollte diesen auch ohne etwas in den Händen wieder verlassen. Nachdem der Mann aus der Vergangenheit bekannt war und sein Verhalten auffällig, wurde er durch das Personal angehalten und auf das bestehende Hausverbot angesprochen. Zudem fand man bei ihm unter der Kleidung, im Hosenbund, eine Flasche hochprozentigen Alkohols.

Der Diebstahl, wie auch die Hausfriedensbrüche, wurden zur Anzeige gebracht. Nachdem es sich um einem Widerholungstäter handelt, er keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigte und er ohne festen Wohnsitz gilt, wurde er in Absprache mit der Staatsanwaltschaft am nächsten Tag einem Richter vorgeführt. Dieser entscheidet darüber, wie die Strafe – auf Bewährung, Freiheitsstrafe oder Haft zur Sicherung der Hauptverhandlung – aussehen wird.