Online-Shopping: Pakete aus Nicht-EU-Ländern werden teurer
Wer regelmäßig bei internationalen Onlinehändlern wie Temu, Shein oder anderen Anbietern außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss ab dem 1. November mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Für Paketsendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro aus Nicht-EU-Staaten wird eine neue Bearbeitungsgebühr von zwei Euro eingeführt. Sie kommt zu dem bereits seit Juli 2026 geltenden pauschalen Zoll von drei Euro hinzu.
Wichtig: Die neue Bearbeitungsgebühr wird pro Warenkategorie beziehungsweise Zollposition innerhalb eines Pakets berechnet. Bei Sendungen mit unterschiedlichen Warengruppen können die zusätzlichen Kosten deshalb höher ausfallen.
Die EU will damit die zunehmende Flut günstiger Warenlieferungen eindämmen, Betrug erschweren und Wettbewerbsnachteile für europäische Händler reduzieren.
Ab 20. November: Strengere Regeln für Klarna, PayPal und Kleinkredite
Besonders beim Einkaufen auf Rechnung oder bei Ratenzahlungen treten wichtige Änderungen in Kraft.
Ab dem 20. November 2026 werden weitere Kreditformen in die Verbraucherschutzvorschriften einbezogen. Dazu zählen unter anderem Kleinkredite unter 200 Euro, bestimmte kurzfristige Finanzierungen und zinsfreie Darlehen.
Auch sogenannte „Buy now, pay later“-Angebote, bei denen Kunden Waren sofort erhalten und erst später bezahlen, werden stärker reguliert.
Kreditanbieter müssen bei den erfassten Finanzierungen die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen. Außerdem gelten erweiterte Informationspflichten.
Verbraucher sollen dadurch besser vor Überschuldung geschützt werden. Eine Finanzierung kann künftig allerdings auch abgelehnt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass die Rückzahlung voraussichtlich nicht tragbar ist.
Gleichzeitig wird der Abschluss allgemeiner Verbraucherdarlehen vereinfacht: Künftig reicht grundsätzlich die Textform aus, beispielsweise eine digitale Vertragserklärung.
Deutsche Bahn: Neues Familienticket für 99,99 Euro
Familien, die gemeinsam verreisen möchten, profitieren ab November von einem dauerhaften Angebot der Deutschen Bahn.
Für 99,99 Euro können Familien eine Hin- und Rückfahrt innerhalb Deutschlands im Fernverkehr buchen. Enthalten sind auch Sitzplatzreservierungen für bis zu fünf Reisende.
Das Angebot richtet sich an ein bis zwei Personen ab 15 Jahren, die mit bis zu vier Kindern im Alter zwischen sechs und 14 Jahren reisen.
Wer nur eine einfache Fahrt benötigt, zahlt 59,99 Euro. Bei einer zusätzlichen Nutzung von Nahverkehrszügen gelten höhere Ticketpreise.
Buchbar ist das Familienticket bereits seit dem 26. Oktober. Die ersten Fahrten sind ab dem 1. November möglich. Eine Buchung muss spätestens zwei Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Deutschlandticket: Fahrgäste müssen einer Preiserhöhung zustimmen
Auch beim Deutschlandticket steht eine Änderung bevor, die Abonnenten bereits im November beschäftigen kann.
Zum 1. Januar 2027 steigt der monatliche Preis von derzeit 63 Euro auf 66,80 Euro.
Nach Angaben der Bundesregierung müssen Kunden der Fortführung ihres Abonnements zum neuen Preis und den angepassten Tarifbedingungen aktiv zustimmen.
Wer sein Deutschlandticket beispielsweise über einen Verkehrsverbund oder die Deutsche Bahn bezieht, sollte deshalb Mitteilungen seines Anbieters aufmerksam lesen.
Die Preiserhöhung selbst gilt allerdings erst ab Januar 2027 und nicht bereits ab November.
Kfz-Versicherung: Wichtige Kündigungsfrist endet am 30. November
Für viele Autofahrer wird der November zum entscheidenden Monat beim Wechsel der Kfz-Versicherung.
Bei Versicherungsverträgen, die zum 31. Dezember enden und eine Kündigungsfrist von einem Monat haben, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen.
Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann sich lohnen. Neben dem Jahresbeitrag sollten Autofahrer insbesondere auf Selbstbeteiligung, Werkstattbindung, Deckungssummen und den Leistungsumfang achten.
Allerdings gilt der 30. November nicht für jeden Versicherungsvertrag. Entscheidend sind immer die individuell vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.
Ab 29. November: Neue Abgasnorm Euro 7 für Autos
Auch in der Automobilbranche beginnt Ende November eine neue Phase.
Ab dem 29. November 2026 gelten die Anforderungen der europäischen Abgasnorm Euro 7 zunächst für neue Typgenehmigungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Umweltbelastung durch den Straßenverkehr weiter zu reduzieren. Dabei geht es nicht nur um Abgasemissionen, sondern auch um zusätzliche Anforderungen an Fahrzeuge.
Für Besitzer bereits zugelassener Autos besteht dadurch keine Verpflichtung, ihr Fahrzeug umzurüsten oder zu ersetzen.
Die neuen Anforderungen werden schrittweise eingeführt.
Arbeitnehmer: Lohnsteuerfreibetrag für 2027 beantragen
Arbeitnehmer können ab dem 1. November einen Lohnsteuerfreibetrag für das kommende Jahr beantragen.
Ein solcher Freibetrag kann beispielsweise infrage kommen, wenn regelmäßig hohe berufliche Aufwendungen, bestimmte Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen entstehen.
Wird der Antrag vom Finanzamt genehmigt, berücksichtigt der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug.
Dadurch kann das monatliche Nettogehalt steigen, ohne dass Beschäftigte erst auf ihre Einkommensteuererklärung warten müssen. Die endgültige Steuerbelastung wird dadurch allerdings nicht automatisch geringer.
Wer noch für das laufende Jahr 2026 einen Freibetrag beantragen möchte, muss grundsätzlich die Frist bis zum 30. November beachten.
Anträge können unter anderem über das Onlineportal ELSTER gestellt werden.
Neue Vorschriften für Elektrogeräte: Reparierbarkeit und Energieverbrauch im Fokus
Ab dem 1. November treten außerdem neue nationale Regelungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft.
Sie sollen sicherstellen, dass Hersteller bestehende europäische Anforderungen an Energieeffizienz, Haltbarkeit und Reparierbarkeit einhalten.
Marktüberwachungsbehörden erhalten zusätzliche Möglichkeiten, gegen Verstöße vorzugehen. Dazu gehören auch Sanktionen bei falschen Energieverbrauchskennzeichnungen oder bei der Missachtung geltender Reparaturanforderungen.
Für Verbraucher bedeutet das vor allem einen verbesserten Schutz vor Produkten, deren tatsächliche Eigenschaften nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Eine pauschale neue Reparaturpflicht für sämtliche Elektrogeräte entsteht dadurch jedoch nicht.
Elektroauto-Besitzer: Frist für die THG-Prämie beachten
Halter reiner Elektroautos sollten im November außerdem einen Blick auf die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, werfen.
Für das Quotenjahr 2026 müssen entsprechende Meldungen spätestens am 15. November beim Umweltbundesamt vorliegen.
Da die Dienstleister die Anträge zuvor bearbeiten müssen, gelten bei vielen Anbietern deutlich frühere Annahmefristen. Teilweise enden diese bereits Ende Oktober.
Wer seine THG-Prämie noch nicht beantragt hat, sollte deshalb prüfen, ob sein Anbieter überhaupt noch Anträge für 2026 annimmt.
Weitere Änderungen bei Polizei, Medizin und Verwaltung
Im November treten auch gesetzliche Änderungen in Kraft, die nicht unmittelbar den Geldbeutel betreffen.
Das modernisierte Bundespolizeigesetz erweitert unter anderem bestimmte Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Dazu gehören neue Möglichkeiten beim Umgang mit gefährlichen Drohnen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an Bahnhöfen.
Gleichzeitig sollen ausländische Berufsabschlüsse medizinischer Fachkräfte schneller und einfacher anerkannt werden. Betroffen sind unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen.
Auch Verwaltungsverfahren werden weiter digitalisiert. So sollen Immobilientransaktionen durch einen einheitlichen elektronischen Datenaustausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten erleichtert werden. Außerdem wird die elektronische Kommunikation bei Zwangsvollstreckungen ausgebaut.
Fazit: Diese Termine sollten Verbraucher nicht verpassen
Die wichtigsten Änderungen im November betreffen vor allem Online-Einkäufe, Kredite, Mobilität und steuerliche Fristen.
Besonders aufmerksam sollten Verbraucher beim Abschluss kurzfristiger Finanzierungen sein. Autofahrer sollten ihre Versicherungsverträge überprüfen, während Arbeitnehmer mit höheren absetzbaren Kosten rechtzeitig über einen Lohnsteuerfreibetrag nachdenken können.
Für Familien bietet die Deutsche Bahn ein neues dauerhaftes Reiseangebot. Wer Waren aus Nicht-EU-Staaten bestellt, muss dagegen mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Schweinfurt NEWS empfiehlt, insbesondere die Fristen vom 15., 20., 29. und 30. November im Blick zu behalten.