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In der Wohnung eines Beschuldigten in NRW sichergestellte Ampullen bzw. Röhrchen mit mutmaßlichem Stoff nach dem NpSG. Foto: Zollfahndungsamt München

Europaweite Festnahmen im Kampf gegen die Kriminalität mit psychoaktiven Stoffen – International tätige Gruppierung zerschlagen

Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen / Portugal / Großbritannien / Niederlande (ots) – Einen außergewöhnlichen Erfolg beim Kampf gegen den gewerbsmäßigen Schmuggel von neuen psychoaktiven Stoffen konnte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Nordbayern (GER Nordbayern) des Zollfahndungsamtes München und des Bayerischen Landeskriminalamtes verbuchen. Unter der Leitung des Zollfahndungsamtes München wurden am 16. und 17.07.2025 bei einer konzertierten europaweiten Aktion, teils mit Kräften ausländischer Partnerdienststellen, vier Haftbefehle vollstreckt. Dabei kam es zu Durchsuchungen von 13 Wohnungen, Häusern, Grundstücken, Arbeitsstätten und Firmensitzen.

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Die Ermittlungen richten sich gegen die mutmaßliche Schlüsselfigur und sechs weitere Mitglieder einer Gruppierung, die im Verdacht steht, neue psychoaktive Stoffe in konzentrierter Form in China bestellt, in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelt und daraus Erzeugnisse hergestellt zu haben, die unter das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG) fallen. Über das Internet bestellt gelangten die in Nordrhein-Westfalen produzierten Endprodukte im Postverkehr an Endkunden, davon an eine Vielzahl in Bayern.

Über ein konstruiertes Geflecht von Scheinfirmen und Strohmannkonten im In- und Ausland könnten somit beim fortgesetzten Handel mit den Produkten aus neuen psychoaktiven Stoffen Erlöse in Millionenhöhe erzielt worden sein.

Im Kern der Ermittlungen steht ein nach Portugal abgewanderter 40-jähriger Deutscher, der für den Schmuggel der illegalen Stoffe aus China verantwortlich sein dürfte. Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass er quartalsweise Mengen von bis zu 30 Kilogramm Gewicht nach Nordrhein-Westfalen liefern ließ. Von ihm angeworbene Personen sollen dort aus der Schmuggelware die Endprodukte hergestellt und im Postverkehr weisungsgemäß verschickt haben.

Seine ehemalige 33-jährige brasilianische Lebensgefährtin, die sich am Einsatztag aktuell in den Niederlanden aufhielt, soll behilflich gewesen sein, indem sie über Mittelsmänner Strohkonten für die illegalen Geschäfte ihres Ex-Partners eröffnet habe.

Bei seinen Machenschaften ließ er sich von einem 55-jährigen Deutschen unterstützen, der anfangs selbst noch in Portugal wohnte, später nach Niedersachsen umzog und von dort weiter als Compagnon agierte.

Die hergestellten illegalen Erzeugnisse sollen über einschlägige Seiten des Internets verkauft worden sein. Kundensupport und Pflege des Webshops sowie Einrichtung von Girokonten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs habe ein 34-jähriger Brite, zunächst von Portugal und später aus Großbritannien aus übernommen.

Sowohl in Portugal, Großbritannien, Niedersachsen als auch am 17.07.2025 ad hoc den Niederlanden vollstreckten die Fahnder teils mit Unterstützung regionaler Kräfte vor Ort und mit tatkräftiger Unterstützung des Bundeskriminalamtes die ergangenen Haftbefehle gegen die vier erwähnten Beschuldigten. Ihnen werden, wie den übrigen drei Beschuldigten, Verstöße gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG) vorgeworfen.

Die Zollfahnder beschlagnahmten bei den Durchsuchungsmaßnahmen schriftliche Aufzeichnungen, Datenträger, Mobiltelefone sowie in Portugal einen hochwertigen Sportwagen und das Segelboot des Hauptbeschuldigten. Bei der Durchsuchung einer Privatwohnung in Nordrhein-Westfalen fanden sie mitunter 110 Ampullen mit einer pulverförmigen Substanz. Vorgeschichte und Auffindesituation sprechen dafür, dass es sich dabei um zuvor eingeschmuggelte Stoffe nach dem NpSG handeln könnte.

Die unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Köln stehenden internationalen Ermittlungen wegen Verdachts von Verstößen gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG) und Verdachts der Geldwäsche dauern an.

Zusatzinfo:

Der Konsum von Erzeugnissen, die unter Verwendung von neuen psychoaktiven Stoffen hergestellt wurden, können je nach Dosis und Konzentration Gedächtnisverlust, Halluzinationen, Organerweiterungen und -versagen auslösen. Ob die Wirkstoffkonzentration der meist aus Asien eingeschmuggelten Vorprodukte zutreffend ist, bleibt ungewiss. Die bei der Herstellung von Produkten unter Verwendung psychoaktiver Stoffe herrschenden hygienischen Zustände haben sich in der Vergangenheit als höchst bedenklich erwiesen. Ebenso ist fragwürdig, wie sorgfältig bei der Herstellung der Endprodukte mit der Dosierung der Grundstoffe umgegangen wird.

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