Symbolfoto: Buntes Klassenzimmer mit Stühlen, Tischen, Bauklötzen und Lernmaterialien – Sinnbild für Ganztagsbetreuung im Landkreis Schweinfurt

Ganztagsbetreuung 2026: Landkreis Schweinfurt unterstützt Gemeinden bei Fachkräftesuche

Lkr. Schweinfurt -

Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klasse das Recht, ganztägig in einer Tageseinrichtung betreut zu werden. Grundlage hierfür ist das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Für viele Eltern bedeutet das eine wichtige Entlastung – für die Gemeinden jedoch eine große organisatorische Herausforderung.

Der Landkreis Schweinfurt setzt sich aktiv dafür ein, die Ganztagsangebote für Kinder und Jugendliche auszubauen und zu verbessern. Ein zentraler Baustein ist dabei die Unterstützung der 29 Gemeinden und freien Träger bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte sowie geeigneter Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

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Um den Einstieg in den Beruf für beide Seiten zu erleichtern, steht ab sofort ein digitales Stellenportal zur Verfügung. Dort können Gemeinden und freie Träger ihre freien Stellen eintragen, teils auch schon für dieses Jahr. Bewerberinnen und Bewerber erhalten so mit wenigen Klicks Auskunft darüber, wo und in welchem Umfang offene Stellen vorhanden sind. Das Portal ist erreichbar unter www.landkreis-schweinfurt.de/gafoeg.

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: Sie reichen von ehrenamtlichen Tätigkeiten bis hin zu Anstellungen mit bis zu 30 Wochenstunden. Auch Quereinsteiger sind willkommen. Der Landkreis Schweinfurt finanziert hierfür vier Qualifizierungsmodule, die während der Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung belegt werden können.

Wer einen ersten Eindruck von der Arbeit gewinnen möchte, findet auf der Website des Landratsamts ein Video von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Sennfeld. Es entstand in Zusammenarbeit mit dem Medienbeauftragten von Stadt und Landkreis Schweinfurt und vermittelt anschaulich, wie abwechslungsreich die Tätigkeit in der Ganztagsbetreuung sein kann.

Hintergrund:
Das Ganztagsförderungsgesetz trat am 12. Oktober 2021 in Kraft. Es bildet die Grundlage für den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter.

Der Anspruch wird schrittweise eingeführt: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt er für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler, ab 2029 schließlich für alle Grundschulkinder. Vorgesehen ist ein Betreuungsumfang von mindestens acht Stunden pro Tag an fünf Tagen pro Woche sowie in zehn von vierzehn Ferienwochen.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.recht-auf-ganztag.de.

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