100000 Euro Bargeld in 200-Euro-Scheinen sichergestellt durch Zoll am Busbahnhof Würzburg
500 Banknoten à 200 Euro stellte der Zoll am Würzburger Busbahnhof sicher (Foto: Hauptzollamt Schweinfurt)

Kokainspuren auf Bargeld: Zoll entdeckt 100.000 Euro im Reisebus in Würzburg

Würzburg-Schweinfurt -

Bei einer Kontrolle am Busbahnhof in Würzburg haben Einsatzkräfte des Zolls eine hohe Bargeldsumme sichergestellt. Im Fokus steht nun ein 27-jähriger Reisender – gegen ihn wird wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt.

Die Kontrolle fand in der vergangenen Woche statt. Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Schweinfurt nahmen dabei einen grenzüberschreitenden Fernreisebus genauer unter die Lupe. Dabei fiel ihr Augenmerk auf einen 27-jährigen südosteuropäischen Staatsangehörigen.

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100.000 Euro in Umhängetasche entdeckt

Bei der Durchsuchung seines Gepäcks machten die Zöllner einen bemerkenswerten Fund: In einer schwarzen Umhängetasche befanden sich insgesamt 500 Banknoten im Wert von jeweils 200 Euro – fein gebündelt und insgesamt 100.000 Euro schwer.

Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest beim Mann verlief zwar negativ, doch die anschließende Untersuchung der Geldscheine brachte ein brisantes Ergebnis: An den 200-Euro-Banknoten wurden deutliche Spuren von Kokain festgestellt.

Widersprüchliche Angaben zur Herkunft

Auf Nachfrage nach der Herkunft und dem Verwendungszweck des Geldes konnte der 27-Jährige keine plausible Erklärung liefern. Stattdessen verstrickte er sich laut Zoll zunehmend in widersprüchliche Aussagen.

Nach Rücksprache mit der Zollfahndung und der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Das Bargeld wurde vollständig als Beweismittel sichergestellt.

Ermittlungen laufen

Unmittelbar nach der Kontrolle wurden weitere strafprozessuale Maßnahmen eingeleitet. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun insbesondere auf die Herkunft sowie das mögliche Ziel des Geldes. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt das Zollfahndungsamt München.

Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung.

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