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Zahlung des Mindestlohns im Fokus – Schweinfurter Zoll an bundesweiter Sonderprüfung beteiligt

Bildquelle: Hauptzollamt Schweinfurt
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Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) – 20 eingeleitete Ermittlungsverfahren – so lautet die erste Bilanz des Schweinfurter Zolls zu einer am vergangenen Donnerstag durchgeführten Schwerpunktprüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Insgesamt 112 Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt waren an den Prüfungen beteiligt, die in ganz Unter- und in großen Teilen Oberfrankens stattfanden. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Überprüfung der ordnungsgemäßen Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und hierbei insbesondere auf der Einhaltung des Mindestlohns.

Insgesamt wurden 81 Betriebe von den Einsatzkräften des Zolls überprüft und dabei 237 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den unterschiedlichsten Branchen wie zum Beispiel im Einzelhandel, auf Glasfaserbaustellen, in Restaurants, Kfz-Werkstätten, Spielhallen sowie in Bäckereien und Cafés nach deren Beschäftigungsverhältnis befragt.

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Dabei stellten die Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt bereits in elf Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns fest. Neben den bereits vor Ort eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich in 43 Fällen Anhaltspunkte auf weitere Verstöße, insbesondere aufgrund des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des Verdachts des illegalen Aufenthalts und der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern.

Die im Rahmen von Personenbefragungen erlangten Erkenntnisse werden nun einer tiefergehenden Prüfung unterzogen, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Dabei stehen die Beschäftigten des Hauptzollamts Schweinfurt in engem Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Zusatzinformation:

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 EUR brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessive erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Der Zoll überprüft mit seinen Kontrollen regelmäßig die Einhaltung des Mindestlohns in den unterschiedlichsten Branchen, um für faire Arbeitsbedingungen zu sorgen. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, z.B. in der Pflege, in der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

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