Schweinfurt – Mit Änderung des § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist es für Asylbewerber jetzt einfacher eine Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen auszuüben. Für die Arbeitsgelegenheit erhält der Asylbewerber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 € je Stunde – zusätzlich zu seinen üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Stadt Schweinfurt konnte Mitte Juni insgesamt fünf solcher Arbeitsgelegenheiten beim Servicebetrieb Bau- und Stadtgrün einrichten. Alle Asylbewerber haben sich dazu freiwillig gemeldet.
Im Servicebetrieb helfen die Asylbewerber in den Fachbereichen der Stadtgärtner und in der Straßenreinigung aus, eine Arbeitsgelegenheit konnte auf Grund von entsprechenden Vorerfahrungen im Kfz-Bereich errichtet werden. Die Verständigung funktioniert unter anderem durch Kollegen mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder bereits in deutscher Sprache
Bestenfalls können aus Arbeitsgelegenheiten bei entsprechendem Ausgang des Asylverfahrens auch richtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen.