Die Jobs der rund 930 Baubeschäftigten in Schweinfurt gelten auch in der kalten Jahreszeit als „winterfest“. Darauf weist die IG BAU Mainfranken hin. Selbst wenn bei Frost und Schnee keine Fundamente ausgehoben, Straßen asphaltiert oder Rohrleitungen verlegt werden können, bleiben Arbeitsverträge und Lohnansprüche bestehen.
Möglich macht das das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug. Es handelt sich dabei um das frühere Schlechtwettergeld, das speziell für die Wintermonate vorgesehen ist. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter weiterbeschäftigt werden, auch wenn witterungsbedingt draußen nicht gearbeitet werden kann“, erklärt Michael Groha, Bezirksvorsitzender der IG BAU Mainfranken. Die Agentur für Arbeit übernehme in dieser Zeit eine Art „Winter-Brücke“ und zahle ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Nach Angaben der Gewerkschaft ist es entscheidend, dass möglichst viele der 32 Baubetriebe in Schweinfurt diese Möglichkeit nutzen. Für die Unternehmen liege der Vorteil klar auf der Hand: Es müssten keine Fachkräfte entlassen werden, die im Frühjahr dann mühsam neu gesucht werden müssten. Für die Beschäftigten bedeute das Saison-Kurzarbeitergeld hingegen eine verlässliche Perspektive über das ganze Jahr hinweg und stabile Einkommen.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Antragstellung gilt als vergleichsweise unkompliziert. Sollte ein Auftrag wegen des Wetters nicht ausgeführt werden können, reicht es aus, die Arbeitsagentur auch nachträglich darüber zu informieren. Betriebe könnten so flexibel planen und das Saison-Kurzarbeitergeld für die gesamte Belegschaft oder auch nur für einzelne Teams beantragen.
Profitieren können davon nicht nur klassische Bauunternehmen. Auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe sowie Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau haben Anspruch auf diese Form der Unterstützung.
Vor der Beantragung müssen Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte andere Tätigkeiten im Betrieb übernehmen können, etwa Arbeiten in der Halle oder im Lager. Zudem sind vorhandene Urlaubsansprüche und Arbeitszeitkonten zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Saison-Kurzarbeitergeld stellt die Bundesagentur für Arbeit online zur Verfügung.