Rund 430 Kinder unter drei Jahren werden in Schweinfurt in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson betreut. Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) liegt die Betreuungsquote damit bei gut 30 Prozent. Für berufstätige Eltern sei das Angebot nicht ausreichend, kritisiert die NGG Unterfranken.
„Vor allem wenn Eltern arbeiten, müssen sie sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder betreut werden“, erklärt NGG-Geschäftsführer Ibo Ocak. Die Gewerkschaft verweist auf den aktuellen Kinderbetreuungsreport des Deutschen Jugendinstituts. Demnach wünschen sich in Bayern rund 47 Prozent der Eltern mit einem Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. Damit liegt der Bedarf deutlich über der von der NGG genannten Betreuungsquote in Schweinfurt. Der bayerische Wert von 47 Prozent wird auch im DJI-Kinderbetreuungsreport 2025 ausgewiesen.
NGG kritisiert geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes
Zusätzliche Schwierigkeiten für Familien befürchtet die NGG durch die von CDU, CSU und SPD geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ermöglichen.
Die Gewerkschaft warnt davor, dass dadurch deutlich längere Arbeitstage möglich werden könnten. Eltern wären dann nach Ansicht der NGG nicht mehr in der Lage, Arbeits- und Betreuungszeiten verlässlich aufeinander abzustimmen.
„Meistens sind Kita- und Arbeitszeiten schon jetzt auf Kante genäht“, erklärt Ocak. Eltern müssten ihre Kinder pünktlich abholen, bevor die Einrichtung schließt. Würden einzelne Arbeitstage künftig zehn oder zwölf Stunden dauern, könne dies die Organisation des Familienalltags erheblich erschweren.
Aktuell schreibt das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich eine werktägliche Arbeitszeit von höchstens acht Stunden vor. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist bereits möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform ist bislang noch nicht umgesetzt.
Auch die häusliche Pflege wäre betroffen
Die NGG sieht nicht nur Eltern kleiner Kinder betroffen. Schwierigkeiten könnten auch Beschäftigte bekommen, die Angehörige zu Hause versorgen und ihre Arbeitszeiten mit Pflegediensten oder anderen Unterstützungsangeboten abstimmen müssen.
„Wer sich zu Hause um Angehörige kümmert, kann alles gebrauchen, aber keinen XL-Arbeitstag“, betont Ocak. Gerade bei der Pflege seien feste und vorhersehbare Arbeitszeiten entscheidend.
Nach Angaben der Gewerkschaft übernehmen Frauen weiterhin einen größeren Teil der familiären Betreuung und Pflege. Die NGG verweist auf eine bundesweite Beschäftigtenbefragung des DGB. Demnach gaben 51 Prozent der befragten Frauen und 41 Prozent der Männer an, sich zu Hause um Kinder oder ältere Angehörige zu kümmern.
Bereits heute habe gut ein Fünftel der Beschäftigten häufig Schwierigkeiten, Familie und Beruf zeitlich miteinander zu vereinbaren. Bei alleinerziehenden Frauen liege der Anteil laut NGG sogar bei 42 Prozent.
Längere Arbeitstage lösen Fachkräftemangel nicht
Die NGG Unterfranken warnt zudem davor, längere Arbeitstage als Mittel gegen den Fachkräftemangel einzusetzen. Im Gastgewerbe, im Lebensmittelhandwerk und in der Nahrungsmittelindustrie werde vielerorts qualifiziertes Personal gesucht.
„Den Arbeitskräftemangel lösen wir nicht durch längere Arbeitstage, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Kita-Plätze“, erklärt Ocak.
Aus Sicht der Gewerkschaft sprechen auch gesundheitliche Gründe gegen eine Aufweichung der täglichen Arbeitszeitgrenzen. Mit zunehmender Arbeitsdauer steige das Unfallrisiko. Bei sehr langen Arbeitstagen könnten außerdem Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Burnout begünstigt werden.
Die NGG fordert deshalb, am Schutz des 8-Stunden-Tages festzuhalten und gleichzeitig das Betreuungsangebot in Schweinfurt auszubauen. Verlässliche Arbeitszeiten und genügend Betreuungsplätze seien entscheidend, damit Eltern Beruf und Familie dauerhaft miteinander vereinbaren könnten.
