Nach Veröffentlichung der „ELSA-Studie“ der Bundesregierung hat das Bayerische Gesundheitsministerium klargestellt, dass ungewollt Schwangere im Freistaat flächendeckend versorgt werden. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte am Mittwoch, dass es in jedem Regierungsbezirk Bayerns zugelassene Einrichtungen gebe, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder ihre Bereitschaft dazu erklärt haben. Insgesamt handle es sich um rund 90 Einrichtungen im gesamten Bundesland.
Die Vorgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wie sie auch vom Bundesverfassungsgericht am 18. Mai 1993 präzisiert wurden, seien damit erfüllt. Demnach müsse ärztliche Hilfe zum Abbruch einer Schwangerschaft so erreichbar sein, dass keine Abwesenheit der Frau über einen Tag hinaus erforderlich ist. Eine wohnortnahe Versorgung sei hingegen keine gesetzliche Pflicht – viele Betroffene wünschten sich sogar einen gewissen räumlichen Abstand, um mehr Anonymität zu wahren.
In einem Flächenland wie Bayern seien längere Wege teils unvermeidlich. Dennoch gaben laut ELSA-Studie 91 Prozent der befragten Frauen an, die Abbruchstelle sehr gut oder gut erreichen zu können.
Die Sprecherin unterstrich, dass die Staatsregierung kontinuierlich daran arbeite, die Versorgungslage zu sichern. Ärztinnen und Ärzte könnten jedoch nicht verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, da die Gewissensfreiheit und das Persönlichkeitsrecht zu achten seien.
Eindeutig wies das Ministerium zudem Forderungen zurück, die Beratungspflicht für ungewollt Schwangere abzuschaffen. Diese schütze und stärke die Betroffenen, ermögliche vertrauliche Gespräche mit Fachpersonal und sichere den Zugang zu Hilfsangeboten. Besonders für Frauen, die unter starkem Druck aus ihrem Umfeld stehen, sei dies wichtig – und es erhöhe zugleich die Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.