Zeugenhinweis bringt Ermittler auf die Spur
Wie die Polizei Gerolzhofen mitteilt, meldete sich bereits am Freitag, 16. Oktober, ein Zeuge bei der Dienststelle. Zuvor hatte die Polizei über den Vorfall informiert und die Bevölkerung um Hinweise gebeten.
Die Angaben des Zeugen führten schließlich dazu, dass die Ermittler einen Tatverdächtigen identifizieren konnten.
Bei dem Mann handelt es sich um einen 35-jährigen Deutschen. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten.
Joggerin auf Brücke unvermittelt angegriffen
Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, gegen 15:45 Uhr auf einem Fußweg entlang der Volkach in Gerolzhofen.
Eine 31-jährige Frau war dort beim Joggen unterwegs. Auf einer Brücke standen mehrere Männer, wodurch sich eine Engstelle bildete.
Als die Joggerin an der Gruppe vorbeilaufen wollte, schlug ihr einer der Männer nach bisherigen Erkenntnissen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht.
Die Frau erlitt durch den Angriff leichte Verletzungen.
Angreifer soll Frau anschließend gefilmt haben
Nach dem Faustschlag entfernte sich die Joggerin vom Tatort. Der Angreifer soll ihr jedoch noch hinterhergelaufen sein und sie mit seinem Mobiltelefon gefilmt haben.
Die alarmierte Polizei leitete unmittelbar nach dem Vorfall eine Fahndung mit mehreren Einsatzkräften ein. Der zunächst unbekannte Mann konnte allerdings nicht mehr angetroffen werden.
Da nur eine eingeschränkte Täterbeschreibung vorlag, wandten sich die Ermittler anschließend mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit.
Polizei ermittelt wegen Körperverletzung
Der veröffentlichte Presseaufruf zeigte Wirkung. Durch den Hinweis eines Zeugen gelang es der Polizei Gerolzhofen, den mutmaßlichen Angreifer zu ermitteln.
Gegen den 35-Jährigen wird nun wegen Körperverletzung ermittelt.
Ob sich der Mann bereits zu den Vorwürfen geäußert hat, geht aus der Polizeimitteilung nicht hervor. Auch zu den Hintergründen des Angriffs liegen bislang keine weiteren Informationen vor.
Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist.
