Historische Fassade des Landgerichts Schweinfurt mit der Inschrift „B. Landgericht / B. Amtsgericht“ über dem Eingangsportal.
Foto: Schweinfurt NEWS

Zwei Verurteilungen binnen 24 Stunden vor dem Amtsgericht Schweinfurt

Schweinfurt -

Am Amtsgericht Schweinfurt sind am Mittwoch zwei Tatverdächtige im sogenannten beschleunigten Verfahren zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. In einem Fall ging es um den Handel mit Betäubungsmitteln, im anderen um einen versuchten Diebstahl.

Handel mit Haschisch

Wie die Polizei mitteilte, konnten Beamte am Dienstag gegen 14:44 Uhr in der Hadergasse beobachten, wie ein 34-jähriger Mann Betäubungsmittel gewinnbringend an andere Personen verkaufte. Nach der Tat wurde der Mann vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am nächsten Tag dem zuständigen Richter vorgeführt.

Anzeige
werbung-baerchentreff

Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten wegen des Handels mit Betäubungsmitteln im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Nach bisherigen Ermittlungen konnten ihm insgesamt sechs Verkaufstaten nachgewiesen werden.

Parfumdiebstahl in der Innenstadt

In einem weiteren Fall wurde ein 36-jähriger Mann am Dienstag gegen 17:25 Uhr in einer Drogerie in der Spitalstraße dabei beobachtet, wie er versuchte, Parfum im Wert von mehreren hundert Euro zu entwenden.

Auch in diesem Fall erfolgte eine vorläufige Festnahme durch die Polizei Schweinfurt. Der Mann wurde am Mittwoch dem Amtsgericht vorgeführt und im beschleunigten Verfahren ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Was ist ein beschleunigtes Verfahren?

Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt. Es ermöglicht eine besonders schnelle Aburteilung bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage.

Voraussetzung für dieses Verfahren ist unter anderem, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt und der Sachverhalt eine zügige Verhandlung erlaubt. Zudem darf es sich nur um erwachsene Beschuldigte oder Heranwachsende handeln – bei Jugendlichen ist diese Verfahrensart nicht zulässig.

Die Polizei Schweinfurt kündigte an, auch weiterhin konsequent gegen Straftaten im Stadtgebiet vorzugehen und eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten.

Diesen Beitrag teilen

Facebook
WhatsApp
Email

Weitere Nachrichten

13. April 2026
Streik im Nahverkehr am 14. April: Auch Schweinfurt betroffen. ver.di fordert mehr Geld und Entlastung. Das müssen Fahrgäste wissen. … mehr
12. April 2026
Brass Band Bamberg begeistert beim Zonta Benefizkonzert in Schweinfurt. Mitreißende Musik und stehende Ovationen in der Stadthalle. … mehr
12. April 2026
Blitzermarathon 2026: Polizei nennt erste Messstellen in der Region. Höhepunkt am 15. April. Hier wird geblitzt – weitere Kontrollen folgen. … mehr
12. April 2026
Josef Dana bleibt bei den Mighty Dogs Schweinfurt. Der Top-Stürmer verlängert nach starker Saison und soll auch 2026/27 eine Schlüsselrolle … mehr
11. April 2026
Markus Wolf tritt beim FC Schweinfurt 05 zurück. Nach Jahren voller Engagement endet eine prägende Ära – Verein steht vor … mehr
11. April 2026
TG Schweinfurt wird offizieller Karate-Stützpunkt des BKB. Neues Kumite-Training stärkt den Leistungssport in der Region Unterfranken. … mehr