Vertragliche Regelungen sind Pflicht
„Wichtig ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem gültigen Vertrag in den Ferienjob startet. Dieser sollte klar festlegen, welche Aufgaben, Arbeitszeiten und welche Bezahlung vereinbart sind“, betont Anna Gmeiner, Bezirksjugendsekretärin der DGB-Jugend Bayern.
Schutz vor gefährlicher Arbeit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind verboten. Erlaubt sind leichte Arbeiten wie Gartenpflege, Zeitungen austragen oder Botengänge.
Arbeitszeiten und Pausen
13–14 Jahre: Arbeit nur mit elterlicher Zustimmung, max. 2 Stunden täglich (3 Stunden in der Landwirtschaft), zwischen 8 und 18 Uhr.
15–17 Jahre: Ferienjobs bis max. 4 Wochen pro Jahr, höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr (Ausnahmen: bis 22 Uhr in Gaststätten, bis 23 Uhr in Mehrschichtbetrieben ab 16 Jahren).
Pausen: Bei 4,5–6 Stunden Arbeit stehen mindestens 30 Minuten Pause zu, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten.
Faire Bezahlung – Mindestlohn ab 18 Jahren
Das Mindestlohngesetz gilt zwar für Ferienjobs, aber nur für Jugendliche ab 18 Jahren. Der Mindestlohn beträgt aktuell 12,82 Euro pro Stunde und steigt ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, fordert Gmeiner. Gelten im Betrieb tarifliche Regelungen, so müssen diese auch für Minderjährige angewendet werden.
Gewerkschaften als Ansprechpartner
Bei Problemen rät Gmeiner zur Gewerkschaftsmitgliedschaft: „Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand akzeptieren.“ Gewerkschaften in Bayern helfen bei der Durchsetzung gesetzlicher und tariflicher Rechte.