Mit dem Wintereinbruch steigen die Anforderungen an Autofahrerinnen und Autofahrer deutlich. Schnee, Eis und schlechte Sichtverhältnisse sorgen nicht nur für ein erhöhtes Unfallrisiko, sondern auch für klare gesetzliche Pflichten. Wer diese missachtet, muss mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen. Der ADAC erklärt, worauf im Winter besonders zu achten ist.
Winterreifen sind Pflicht
Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneter Bereifung unterwegs sein. Wer dennoch mit Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Kommt es dadurch zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro – zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
Auto vor Fahrtantritt vollständig freimachen
Vor jeder Fahrt müssen Scheiben, Spiegel und Scheinwerfer vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Ein kleines freigekratztes Sichtfeld reicht nicht aus. Wer lediglich ein sogenanntes „Guckloch“ freilegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Kennzeichen muss immer lesbar sein
Auch das Kennzeichen darf nicht durch Schnee oder Eis verdeckt sein. Ist es während der Fahrt nicht mehr erkennbar, sind Autofahrer verpflichtet, anzuhalten und es zu reinigen. Wird das versäumt, droht ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Bei absichtlicher Unkenntlichmachung kann sogar ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet werden.
Motor warmlaufen lassen ist verboten
Den Motor vor Fahrtantritt laufen zu lassen, um den Innenraum zu erwärmen oder das Freikratzen zu erleichtern, ist nicht erlaubt. Neben Umweltbelastung und höherem Verschleiß droht ein Bußgeld von 80 Euro wegen vermeidbarer Abgasbelästigung.
Dicke Jacken können gefährlich werden
Auch die Kleidung spielt eine Rolle für die Sicherheit. Laut ADAC kann das Tragen einer dicken Winterjacke dazu führen, dass der Sicherheitsgurt nicht eng genug am Körper anliegt. Bereits bei einem Auffahrunfall mit 16 km/h kann dies schwere innere Verletzungen verursachen. Experten empfehlen daher, dicke Jacken vor der Fahrt auszuziehen.
Saisonkennzeichen im Winter beachten
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen nach Ablauf des Zulassungszeitraums nicht mehr im öffentlichen Raum bewegt oder abgestellt werden. Dazu zählt auch das Parken am Straßenrand. Wer sein Fahrzeug dennoch dort stehen lässt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen.
Fazit:
Wer im Winter gut vorbereitet unterwegs ist, schützt nicht nur sich selbst und andere, sondern vermeidet auch unnötige Bußgelder. Ein vollständig freigeräumtes Fahrzeug, die richtige Bereifung und ein kurzer Check vor Fahrtbeginn tragen entscheidend zur Sicherheit auf winterlichen Straßen bei.