In den kommenden Tagen erhalten rund 38.400 Wahlberechtigte in Schweinfurt ihre amtliche Wahlbenachrichtigungfür die Kommunalwahl am 8. März 2026. Die Zustellung erfolgt durch die Deutsche Post. Gewählt werden an diesem Tag die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister sowie 44 Mitglieder des Stadtrats.
In der Wahlbenachrichtigung ist der jeweilige Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmabgabe am Wahltag möglich ist. Nach Angaben der Stadt Schweinfurt sind sämtliche Abstimmungsräume barrierefrei erreichbar.

Briefwahl ab Mitte Februar möglich
Bereits mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Beantragung ist auf verschiedenen Wegen möglich:
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Online über den aufgedruckten QR-Code oder über www.schweinfurt.de/wahlen,
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schriftlich über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
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oder persönlich im Bürgerservice im Rathaus.
Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die persönliche Ausgabe im Rathaus beginnen ab dem 16. Februar 2026. Erst ab diesem Datum dürfen die Unterlagen nach den gesetzlichen Vorgaben ausgegeben werden. Ein früherer Versand oder eine frühere Ausgabe ist nicht zulässig.
Interaktiver Probestimmzettel online verfügbar
Zur Vorbereitung auf die Wahl steht auf der städtischen Internetseite im Bereich „Kommunalwahlen 2026“ bereits jetzt ein interaktiver Probestimmzettel zur Verfügung. Dieses Angebot ermöglicht es, sich mit dem Stimmzettel für die Stadtratswahl vertraut zu machen und die Verteilung der 44 Stimmen zu simulieren. Dabei werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.
Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt abrufbar.