Strom-Schlussrechnung von E.ON mit Euro-Scheinen und Hinweis auf mögliches Guthaben
Betroffene ehemalige E.ON-Kunden können bei verspäteten Strom-Schlussrechnungen Entschädigungen und Guthaben erhalten. Symbolfoto: KI-generiert

Vergleich zwischen Verbraucherzentrale und E.ON regelt Entschädigungen für Stromkunden

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Viele ehemalige Stromkunden von E.ON Energie Deutschland mussten nach einem Anbieterwechsel deutlich länger als gesetzlich erlaubt auf ihre Schlussrechnung warten. Nun wurde zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverbandund E.ON ein Vergleich geschlossen, der klare Fristen und Entschädigungen für Betroffene vorsieht.

Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich seit Jahren bei den Verbraucherzentralen über verspätete Strom-Schlussrechnungen beschwert hatten. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass diese innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende erstellt werden müssen.

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Der neue Vergleich sieht nun konkrete Entschädigungszahlungen vor:

Wer ab dem 1. Mai 2026 nach einem Anbieterwechsel länger als sechs Wochen auf die Schlussrechnung warten muss, erhält eine Entschädigung von 15 Euro. Ergibt die Schlussrechnung ein Guthaben von mehr als 500 Euro, steigt der Betrag auf 30 Euro.

Um die Zahlung zu erhalten, müssen Betroffene aktiv werden und ein Kontaktformular auf der E.ON-Internetseite ausfüllen: E.ON Verbraucheranfragen.

Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars verpflichtet sich E.ON, die Schlussrechnung in der Regel innerhalb von 14 Tagen zu erstellen. Eventuelle Guthaben sollen anschließend innerhalb weiterer zwei Wochen ausgezahlt werden.

Auch frühere Fälle werden berücksichtigt. Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Vertrag zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 endete und die länger als sechs Wochen auf ihre Schlussrechnung warten mussten, können ebenfalls Ansprüche geltend machen.

15 Euro erhalten Betroffene, wenn:

  • der Vertrag im genannten Zeitraum endete,
  • bis zum 30. April 2026 eine Beschwerde oder Beratung bei der Verbraucherzentrale erfolgte,
  • die Schlussrechnung eine Nachzahlung oder ein Guthaben bis maximal 500 Euro auswies.

30 Euro erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die Schlussrechnung ein Guthaben von mehr als 500 Euro enthält.

Zusätzlich können weitere 30 Euro beansprucht werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine kostenpflichtige Beratung bei der Verbraucherzentrale bis zum 30. April 2026 in Anspruch genommen wurde.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband war bereits gerichtlich gegen E.ON vorgegangen. Mehrere Gerichte hatten entschieden, dass die gesetzlichen Fristen eingehalten werden müssen. Da die Beschwerden dennoch anhielten, kam es schließlich zu außergerichtlichen Gesprächen und dem nun geschlossenen Vergleich.

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