Künftig ist es verboten, Behörden durch falsche Angaben über die tatsächliche Beteiligung an einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu täuschen. Auch das Anbieten entsprechender Dienstleistungen wird untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Der ADAC begrüßt die Gesetzesänderung ausdrücklich. Der Automobilclub hatte sich seit Jahren für eine Schließung der bisherigen Regelungslücke eingesetzt und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Neben dem Verbot des Punktehandels bringt die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes weitere Änderungen mit sich. So wird eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars geschaffen. Die Fahrzeuge können Parkverstöße im ruhenden Verkehr weitgehend automatisiert erfassen. Damit sollen sowohl Fahrzeuge ohne gültige Parkberechtigung als auch Falschparker dokumentiert werden.
Nach Einschätzung des ADAC können Scancars Kommunen zwar bei der Kontrolle von Parkverstößen unterstützen. Eine umfassende Lösung für bestehende Parkplatzprobleme stellen sie jedoch nicht dar.
Für Verkehrsteilnehmer besonders relevant ist zudem die Verlängerung der Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Frist wird von bislang drei auf künftig sechs Monate angehoben. Autofahrer müssen daher deutlich länger mit der Einleitung oder Fortführung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Darüber hinaus schafft die Gesetzesänderung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Dieser soll im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App verfügbar gemacht werden, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der bisherige Führerschein im Scheckkartenformat bleibt weiterhin uneingeschränkt gültig.
Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf aktuelle Entwicklungen im Straßenverkehr und schafft zugleich die Grundlage für weitere digitale Angebote im Mobilitätsbereich.