Auf der Kreisstraße SW 20 bei Poppenhausen müssen sich Verkehrsteilnehmende ab Dienstag, 21. Juli 2026, auf Einschränkungen einstellen. Die Brücke über die Bundesstraße B19 darf vorerst nur noch einspurig befahren werden.
Grundlage für die Verkehrsbeschränkung ist eine Schadensanalyse des Staatlichen Bauamts Schweinfurt. Diese hat ergeben, dass das Brückenbauwerk vorsorglich nicht mehr außermittig belastet werden darf.
Verkehr wird mittig über die Brücke geführt
Um eine einseitige Belastung der Brücke zu vermeiden, richtet das Tiefbauamt des Landkreises Schweinfurt eine einspurige und mittige Verkehrsführung ein. Der Verkehr wird damit künftig über den zentralen Bereich des Brückenbauwerks geleitet.
Eine entsprechende Vorfahrtsregelung wird vor Ort ausgeschildert. Verkehrsteilnehmende sollten deshalb besonders aufmerksam fahren und die Beschilderung beachten.
Einschränkung gilt bis auf Weiteres
Wie lange die einspurige Verkehrsführung auf der SW 20 über die B19 bestehen bleibt, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Der Landkreis Schweinfurt bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme.