Tiefgekühlte Beeren neben einem Warnschild wegen eines möglichen Noroviren-Rückru
Die Rückrufe von Tiefkühlbeeren bei Aldi, Lidl und Netto werden ausgeweitet. Betroffene Produkte sollten nicht verzehrt werden. Foto: KI-generiert

Noroviren-Verdacht: Rückrufe von Tiefkühlbeeren bei Aldi, Lidl und Netto ausgeweitet

Region -

Mehrere Handelsunternehmen haben Rückrufe von tiefgekühlten Beerenmischungen ausgeweitet. Betroffen sind Produkte, die bei Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl und Netto Marken-Discount verkauft wurden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Beeren mit Noroviren belastet sind.

Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert, dass das gesundheitliche Risiko durch tiefgekühlte Beeren bereits seit Jahren bekannt sei. Trotzdem fehle auf einigen Verpackungen weiterhin ein gut sichtbarer Hinweis, dass die Früchte vor dem Verzehr gründlich erhitzt werden müssen.

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Diese Tiefkühlbeeren sind vom Rückruf betroffen

Nach dem aktuellen Stand vom 28. Juli 2026 werden folgende Produkte zurückgerufen:

Aldi Nord und Aldi Süd

Betroffen ist die tiefgefrorene „Bio Beerenmischung“ in der 300-Gramm-Packung mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 21. März 2028, 22. März 2028 und 23. März 2028. Zurückgerufen werden die Chargen L220326 B3, L230326 N3, L230326 P3, L230326 B3 und L240326 N3.

Lidl

Bei Lidl betrifft der Rückruf die „Freshona Bio Beerenmischung erntefrisch tiefgefroren“ in der 300-Gramm-Packung. Betroffen sind verschiedene Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 22. Februar 2028, 23. Februar 2028, 2. März 2028, 14. April 2028, 17. April 2028 und 18. April 2028.

Netto Marken-Discount

Zurückgerufen wird die tiefgefrorene „BioBio Beerenmischung“ in der 300-Gramm-Packung. Betroffen ist die Charge L270326B3 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 26. März 2028.

Die betroffenen Produkte wurden nach Angaben des Herstellers bereits aus den Märkten genommen. Wer noch eine entsprechende Packung zu Hause hat, sollte die Beeren nicht essen. Die Ware kann in der jeweiligen Filiale zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Eine ausführliche Übersicht der betroffenen Chargen bietet die aktuelle Rückrufmeldung der Verbraucherzentrale.

Widersprüchliche Empfehlungen der Händler

Die Verbraucherzentrale sieht ein grundsätzliches Problem. Während auf manchen Verpackungen der Hinweis zum Erhitzen fehlt oder nur schwer zu erkennen ist, veröffentlichen Lebensmittelhändler gleichzeitig Rezepte für Smoothies, Bowls und Desserts, in denen tiefgekühlte Beeren ohne vorheriges Erhitzen verwendet werden.

Auch auf den Internetseiten der vom Rückruf betroffenen Unternehmen Aldi, Lidl und Netto seien entsprechende Rezepte zu finden.

„Das sendet widersprüchliche Signale und kann vermeidbare Gesundheitsrisiken verursachen – besonders bei Kindern, Schwangeren sowie älteren und kranken Menschen“, warnt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Verbraucherzentrale hat die betroffenen Handelsunternehmen zu ihren Kennzeichnungs- und Informationskonzepten angeschrieben und Stellungnahmen gefordert.

Tiefkühlen tötet Noroviren nicht ab

Noroviren werden durch das Einfrieren nicht abgetötet. Deshalb sollten tiefgekühlte Beeren vor dem Verzehr vollständig und gründlich erhitzt werden. Das bloße Auftauen in der Mikrowelle reicht nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht aus.

Eine Infektion kann innerhalb von zehn bis 50 Stunden zu plötzlich einsetzendem Durchfall, starkem Erbrechen und teilweise auch Fieber führen. Der damit verbundene Flüssigkeitsverlust kann besonders für Kleinkinder, ältere oder kranke Menschen gefährlich werden.

Treten nach dem Verzehr der betroffenen Beeren schwere oder länger anhaltende Beschwerden auf, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und auf eine mögliche Norovirus-Infektion hingewiesen werden.

Forderung nach schnellerer Information

Die Verbraucherzentrale fordert außerdem, dass Handelsunternehmen bei gemeinsamen Lieferanten möglichst gleichzeitig über betroffene Produkte informieren. Kunden dürften nicht erst nach und nach erfahren, dass weitere Marken oder Chargen zurückgerufen werden.

Warnhinweise müssten gut sichtbar direkt auf der Verpackung stehen. Gleichzeitig dürften Rezepte und andere digitale Angebote der Händler diese Sicherheitshinweise nicht unterlaufen. Aktuelle Produktrückrufe können auf dem offiziellen Portal Lebensmittelwarnung.de eingesehen werden.

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