Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG BAU, fordert deutlich höhere Löhne für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Der Branchenmindestlohn soll nach dem Willen der Gewerkschaft um zwei Euro auf 17 Euro pro Stunde steigen.
Von der geforderten Lohnerhöhung könnten nach Angaben der IG BAU Mainfranken rund 1.330 Beschäftigte in 16 Unternehmen der Gebäudereiniger-Branche in Schweinfurt profitieren.
Zwei Euro mehr pro Stunde gefordert
Die Forderung soll für alle gelten, die professionell im Gebäudereiniger-Handwerk arbeiten. Dazu gehören Reinigungskräfte in Büros, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen und Betrieben ebenso wie Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung.
„Und das für alle, die professionell im Gebäudereiniger-Handwerk arbeiten – drinnen in Altenheimen oder Betrieben genauso wie draußen an der Fensterfassade“, erklärt Michael Groha, Vorsitzender der IG BAU Mainfranken.
Für die klassische Gebäudereinigung fordert die Gewerkschaft einen Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde. In der Glas- und Fassadenreinigung soll der Stundenlohn nach den Vorstellungen der IG BAU künftig bei 20,40 Euro liegen.
IG BAU verweist auf steigende Lebenshaltungskosten
Die Gewerkschaft begründet ihre Tarifforderung unter anderem mit den steigenden Kosten für Mieten, Kraftstoff und Lebensmittel. Menschen mit einem vergleichsweise niedrigen Einkommen seien von höheren Preisen besonders stark betroffen.
„Die Preise ziehen an: Mieten, Sprit, Lebensmittel. Das trifft die Reinigungskräfte härter als die meisten anderen, weil sie viel zu wenig verdienen – vor allem auch für die harte Arbeit, die sie machen“, sagt Groha. Nach Ansicht der Gewerkschaft bestehe beim Lohn in der Gebäudereinigung erheblicher Nachholbedarf.
Tarifverhandlungen starten im September
Die Verhandlungen über die künftigen Löhne im Gebäudereiniger-Handwerk sollen nach Angaben der IG BAU noch im September beginnen. Ob sich die Gewerkschaft mit ihrer Forderung nach zwei Euro mehr pro Stunde durchsetzen kann, hängt vom Verlauf der Tarifgespräche mit der Arbeitgeberseite ab.
