Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, äußert sich zum geplanten Pflegeneuordnungsgesetz und den Auswirkungen auf Pflegebedürftige.
AOK-Bayern-Chefin Dr. Irmgard Stippler begrüßt wichtige Reformansätze in der Pflege, warnt jedoch vor Belastungen für pflegende Angehörige. Foto: AOK Bayern

AOK Bayern bewertet geplante Pflege-Reform kritisch

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Die geplante Reform der Pflegeversicherung wird von der AOK Bayern grundsätzlich begrüßt. Nach Ansicht der Krankenkasse enthält der Referentenentwurf für ein neues Pflegeneuordnungsgesetz wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Familien. Gleichzeitig warnt die AOK jedoch vor zusätzlichen finanziellen Belastungen für Versicherte und pflegende Angehörige.

Die Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Irmgard Stippler, sieht insbesondere die geplante Flexibilisierung des Leistungsrechts, eine bessere Beratung, Fortschritte bei der Digitalisierung sowie eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation positiv. Auch Maßnahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege werden ausdrücklich unterstützt.

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Kritisch bewertet die AOK Bayern hingegen die geplante Finanzierung der Reform. Nach Einschätzung der Krankenkasse soll ein erheblicher Teil der finanziellen Entlastung über Einsparungen bei bestehenden Leistungen sowie zusätzliche Belastungen für Versicherte und Pflegebedürftige erreicht werden.

Besonders deutlich fällt die Kritik bei den vorgesehenen Änderungen für pflegende Angehörige aus. Nach Angaben der AOK Bayern könnten deren Rentenanwartschaften um rund 30 Prozent gekürzt werden. Dies sei angesichts der großen Bedeutung der häuslichen Pflege nicht nachvollziehbar.

Nach aktuellen Zahlen werden mehr als 85 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland zu Hause versorgt. Dabei übernehmen Angehörige einen Großteil der Pflegearbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des gesamten Systems.

Die AOK Bayern fordert deshalb, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung stärker nachkommt. Dazu zählen aus Sicht der Krankenkasse die Erstattung pandemiebedingter Kosten in Höhe von rund fünf Milliarden Euro, die Finanzierung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger mit etwa drei Milliarden Euro sowie die Übernahme von Pflegekosten für Bürgergeldempfänger.

Die weiteren Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz dürften daher nicht nur die Zukunft der Pflegeversicherung, sondern auch die Situation von Millionen Pflegebedürftigen und deren Familien maßgeblich beeinflussen.

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