Am heutigen Samstag, 15. August, wird Mariä Himmelfahrt gefeiert. In der Stadt Schweinfurt und fast im gesamten Landkreis handelt es sich dabei um einen gesetzlichen Feiertag. Die einzige Ausnahme bildet Sennfeld: Dort gilt der 15. August als gewöhnlicher Samstag.
Das wirkt sich insbesondere auf die Ladenöffnungen aus. Während Geschäfte in Schweinfurt und den übrigen Gemeinden des Landkreises grundsätzlich geschlossen bleiben müssen, dürfen sie in Sennfeld im Rahmen der üblichen Samstagsöffnungszeiten öffnen. Ob ein Geschäft tatsächlich geöffnet hat, entscheidet jedoch der jeweilige Betreiber.
Schwebheim gehört seit 2025 zu den Feiertagsgemeinden
Bis 2024 war auch Schwebheim eine Ausnahme. Seit dem 15. August 2025 ist Mariä Himmelfahrt dort jedoch wieder ein gesetzlicher Feiertag. Grundlage für die Änderung waren die Ergebnisse des Zensus 2022.
Damit ist Sennfeld inzwischen die einzige Gemeinde im Landkreis Schweinfurt, in der der 15. August kein gesetzlicher Feiertag ist. Für das Jahr 2026 gab es gegenüber dem Vorjahr keine weiteren Veränderungen.
Konfessionsverteilung entscheidet über den Feiertag
Ob Mariä Himmelfahrt in einer bayerischen Kommune ein gesetzlicher Feiertag ist, hängt von der Konfessionsverteilung ab. In Gemeinden mit mehr katholischen als evangelischen Einwohnern mit Hauptwohnsitz ist der 15. August ein Feiertag.
Welche Kommunen diese Voraussetzung erfüllen, stellt das Bayerische Landesamt für Statistik auf Grundlage der jeweils letzten Volkszählung fest. Seit 2025 gelten die Ergebnisse des Zensus 2022.
Nach den veröffentlichten Zahlen lebten zum Zeitpunkt des Zensus in Schwebheim 1.425 katholische und 1.362 evangelische Einwohner. Damit überwiegt dort die katholische Bevölkerung knapp. In der Stadt Schweinfurt wurden 17.004 katholische und 11.306 evangelische Einwohner erfasst. Die vollständige Übersicht stellt das Bayerische Landesamt für Statistik bereit.
Feiertag in 1.708 bayerischen Gemeinden
In Bayern ist Mariä Himmelfahrt 2026 in 1.708 der insgesamt 2.056 Städte und Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. In den übrigen 348 Kommunen gilt der 15. August als gewöhnlicher Werktag.
Besonders in Oberbayern und Niederbayern ist der Tag flächendeckend ein Feiertag. In Nordbayern ergibt sich dagegen ein unterschiedliches Bild. In Unterfranken überwiegt die Zahl der Gemeinden, in denen Mariä Himmelfahrt gesetzlich geschützt ist. Das teilte das Bayerische Landesamt für Statistik mit.
