Zwei Hände in Handschellen – Festnahme eines Tatverdächtigen durch die Polizei

Großeinsatz in Haßfurt: Mann greift Mutter an – SEK stürmt Wohnung und nimmt Verdächtigen fest

Haßfurt -

In der Nacht auf Samstag ist es in einem Mehrfamilienhaus im Ortsgebiet von Haßfurt zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen. Ein 35-jähriger Mann soll nach ersten Erkenntnissen seine Mutter körperlich angegriffen haben. Ein Spezialeinsatzkommando nahm den Verdächtigen später fest.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Unterfranken ging gegen 23.30 Uhr bei der Einsatzzentrale eine Mitteilung über eine körperliche Auseinandersetzung in der gemeinsamen Wohnung ein. Demnach soll der 35-Jährige seine Mutter attackiert und dabei auch versucht haben, sie zu würgen.

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Der Frau gelang es, sich aus der Situation zu befreien und die Wohnung zu verlassen. Sie erlitt nach aktuellem Stand leichte Verletzungen.

Mehrere Streifen der Polizei Haßfurt sowie umliegender Dienststellen rückten daraufhin zu dem Wohnhaus aus. Der Tatverdächtige zog sich laut Polizei mit einem Messer bewaffnet in seine Wohnung zurück.

Aus Sicherheitsgründen räumten die Einsatzkräfte vorsorglich das gesamte Mehrfamilienhaus und sperrten den Bereich ab. Rund 15 Bewohner wurden während des Einsatzes vorübergehend in einem nahegelegenen Krankenhaus untergebracht.

In den frühen Morgenstunden griff schließlich ein Spezialeinsatzkommando (SEK) ein und nahm den 35-jährigen Deutschen fest. Dabei wurde niemand verletzt.

Die Kriminalpolizei Schweinfurt übernahm noch in der Nacht die Ermittlungen und arbeitet dabei eng mit der Staatsanwaltschaft Bamberg zusammen. Gegen den Mann wird unter anderem wegen des Anfangsverdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.

Der Tatverdächtige wurde am Samstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Unterbringungsbefehl wegen dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags. Der Mann befindet sich inzwischen in einer forensischen Einrichtung.

Die Ermittlungen zum genauen Ablauf und zu den Hintergründen der Tat dauern weiterhin an. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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