Gebäude der IHK Würzburg-Schweinfurt in Mainfranken – Beratung zu Unternehmensgründung und Rechtsformen
Die IHK Würzburg-Schweinfurt berät Unternehmen und Existenzgründer bei der Wahl der passenden Rechtsform und Firmierung. Symbolfoto: KI-generiert

Mehr Firmen, aber weniger Wachstum – Warum die GmbH weiter dominiert

Mainfranken -

Die Zahl der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen in Mainfranken ist im Jahr 2025 erneut gestiegen. Gleichzeitig zeigt sich jedoch eine Abschwächung des Wachstums im Vergleich zu den Vorjahren.

Nach aktuellen Zahlen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.261 Firmen neu eingetragen, während 928 Unternehmen gelöscht wurden. Daraus ergibt sich ein Zuwachs von 333 Betrieben. Damit liegt das Plus unter den Werten der Vorjahre: 2024 lag der Saldo noch bei 421, im Jahr 2023 sogar bei 478.

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Während die Zahl der Neueintragungen nahezu konstant blieb, ist vor allem die steigende Zahl an Löschungen für den geringeren Zuwachs verantwortlich. Bereits 2024 wurden 841 Firmen gelöscht, 2023 waren es noch 708.

GmbH klar vorne

Unangefochten an der Spitze der beliebtesten Rechtsformen steht weiterhin die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Mit einem Anteil von 61 Prozent aller Eintragungen dominiert sie deutlich das Feld.

Auf Platz zwei folgt die Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) mit 16 Prozent, dicht gefolgt von der GmbH & Co. KG mit 12 Prozent.

Andere Rechtsformen spielen hingegen nur eine untergeordnete Rolle:

  • Eingetragene Einzelunternehmen (e. K.): 6 Prozent
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): 1 Prozent
  • Kommanditgesellschaft (KG): 1 Prozent
  • Aktiengesellschaft (AG) sowie UG & Co. KG: jeweils unter 1 Prozent

Insgesamt zeigt sich: Rechtsformen mit persönlicher Haftung werden deutlich seltener gewählt.

IHK unterstützt Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt begleitet Unternehmen bei Fragen rund um die Wahl der passenden Rechtsform sowie bei der Firmierung.

Im Jahr 2025 haben die Experten der IHK mehr als 1.700 Stellungnahmen gegenüber Registergerichten, Notaren und Existenzgründern abgegeben.

Unternehmen können entsprechende Anfragen unkompliziert über ein Online-Formular bei der IHK einreichen.

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