Schweinfurt – Nach ersten Erkenntnissen stürzte am frühen Sonntagmorgen gegen 02 Uhr ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Schweinfurt in der Straße „Am Fischerrain“ alleinbeteiligt von seinem Fahrrad.
In der Folge blieb er bewusstlos oder auch schlafend liegen und wurde durch Ersthelfer von der Fahrbahn gezogen und in die stabile Seitenlage verbracht. Der hinzugerufene Rettungsdienst verbrachte den Mann in ein Schweinfurter Krankenhaus.
Dort angekommen, kam der Verunfallte wieder zu Bewusstsein und ging sofort die Mitarbeiter des Krankenhauses und die begleitenden Polizeibeamten verbal aggressiv an. Eine medizinische Begutachtung bzw. Versorgung lehnte der Mann gänzlich ab.
In Abstimmung mit dem diensthabenden Arzt konnte der „Patient“ aus medizinischer Sicht entlassen werden, da auch keine Verletzungen offensichtlich waren. Da jedoch der Verdacht im Raum stand, dass der Radler zumindest unter dem Einfluss von Alkohol stehen würde, war eine Blutentnahme durch die Beamten als Beweismittel für ein in diesem Zusammenhang eröffnetes Strafverfahren angeordnet worden.
Der Mann wollte bei der Maßnahme jedoch nicht freiwillig mitwirken, weswegen durch die Beamten sog. unmittelbarer Zwang angewandt werden musste. Da er sich auch nach Beendigung der Maßnahme höchst aggressiv zeigte, wurde er durch die Beamten in Gewahrsam genommen. Auch hier musste erneut einfache körperliche Gewalt angewandt werden, da der Mann sich wehrte. Außerdem spuckte er in Richtung der Beamten.
In der Dienststelle steigerte der Herr seine Aggressivität noch weiter. Er versuchte beim Verbringen in eine Haftzelle die eingesetzten Polizeikräfte zu beißen, zu schlagen und zu treten, was z.T. auch gelang.
Ein Beamter wurde hierbei leicht verletzt und erlitt nach ersten Erkenntnissen wohl Prellungen. Aufgrund des Gesamtverhaltens gehen die eingesetzten Beamten davon aus, dass der Mann neben offenbar konsumierten Alkohol auch noch andere berauschende Substanzen zu sich genommen hat.
Ein verständigter Richter bestätigte die Gewahrsamnahme durch die Polizei und ordnete an, dass der Mann noch bis mindestens Sonntagmittag im Gewahrsam der Polizei bleiben muss. Es bleibt zu hoffen, dass der Mann im Anschluss ausgenüchtert und beruhigt entlassen werden kann.
Den Herren erwarten nun mehrere Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch. Hier wären unter anderem Trunkenheit im Verkehr und tätlicher Angriff auf Polizeibeamte zu nennen.