Nach seiner vorläufigen Festnahme wurde der Tatverdächtige einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Hauptverhandlungshaftbefehl. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Rollerfahrer auf dem Seitenstreifen der A7 gemeldet
Gegen 9:30 Uhr ging bei der Polizei die Mitteilung über einen Rollerfahrer auf der Autobahn A7 auf Höhe Werneck ein.
Der Mann soll mit seinem Kleinkraftrad auf dem Seitenstreifen in Fahrtrichtung Würzburg unterwegs gewesen sein.
Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck konnte den 36-jährigen algerischen Staatsangehörigen ausfindig machen und einer Verkehrskontrolle unterziehen.
Dabei machten die Beamten gleich mehrere strafrechtlich relevante Feststellungen.
Roller bereits zwei Tage zuvor in Schweinfurt gestohlen
Bei der Überprüfung des Kleinkraftrads stellte sich heraus, dass dieses bereits am 30. Oktober 2026 im Stadtgebiet Schweinfurt entwendet worden war.
Das Fahrzeug war deshalb zur Fahndung ausgeschrieben.
Zusätzlich stellten die Polizeibeamten fest, dass der 36-Jährige nicht im Besitz der für das Kleinkraftrad erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse AM war.
Aufgrund der festgestellten Umstände nahmen die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen vorläufig fest. Der gestohlene Roller wurde sichergestellt.
Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der 36-Jährige am folgenden Tag, Sonntag, dem 1. November 2026, einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter einen sogenannten Hauptverhandlungshaftbefehl gegen den Tatverdächtigen.
Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Mehrere strafrechtliche Vorwürfe
Gegen den 36-Jährigen stehen insbesondere der Verdacht im Zusammenhang mit dem entwendeten Kleinkraftrad sowie das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis im Raum.
Welche konkreten Straftatbestände ihm im Einzelnen zur Last gelegt werden und wann eine mögliche Hauptverhandlung stattfinden wird, geht aus der Polizeimitteilung nicht hervor.
Mit dem erlassenen Hauptverhandlungshaftbefehl befindet sich der Tatverdächtige nun in Haft. Eine rechtskräftige Verurteilung ist damit nicht verbunden.
