Auto fährt bei dichtem Nebel auf der rechten Spur einer Landstraße im Herbst – Sicherheitstipps für Autofahrer im Nebel.

Nebel, Licht, Abstand: ADAC gibt Tipps für sicheres Fahren

Schweinfurt -

Herbstzeit bedeutet für viele Autofahrer nicht nur bunte Blätter und kürzere Tage, sondern auch Nebel, Regen und schlechte Sicht. Der ADAC erinnert daran, dass jetzt besondere Vorsicht geboten ist – und erklärt, wann Nebellicht oder Nebelschlussleuchte tatsächlich eingeschaltet werden dürfen.

Nebel tritt oft plötzlich auf und kann die Sicht massiv einschränken. Deshalb gilt: Abstand vergrößern, Geschwindigkeit reduzieren und Licht einschalten. Laut Rechtsprechung liegt eine erhebliche Sichtbehinderung auf Autobahnen vor, wenn die Sicht unter 150 Meter sinkt – außerorts unter 100 Meter, innerorts unter 60 Meter.

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Wann welche Beleuchtung erlaubt ist

Nebelscheinwerfer dürfen bei Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden, wenn die Sicht deutlich beeinträchtigt ist. Sie leuchten die Straße flach und breit aus, verbessern also die Sicht bei dichten Schwaden. Sobald die Sicht wieder besser wird, sollten Fahrer auf Abblendlicht umschalten.

Die Nebelschlussleuchte darf dagegen erst bei Sichtweiten unter 50 Metern verwendet werden. Sie macht das Fahrzeug für den nachfolgenden Verkehr sichtbar, kann bei zu früher Nutzung jedoch stark blenden. Wer sie fälschlicherweise bei besserer Sicht benutzt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro.

Abblendlicht schlägt Tagfahrlicht

Viele moderne Autos besitzen eine Lichtautomatik oder Tagfahrlicht. Doch gerade bei Nebel reicht das nicht aus, da das Tagfahrlicht meist nur vorne leuchtet. Der ADAC empfiehlt daher, am Tag selbst das Abblendlicht einzuschalten – so sind auch die Rückleuchten aktiv. Vom Fernlicht rät der Automobilclub ab, da es den Nebel zusätzlich reflektiert und die Sicht weiter verschlechtert.

Richtige Geschwindigkeit und Abstand

Auch das Fahrverhalten sollte an die Sicht angepasst werden. Der ADAC rät: Der Abstand in Metern sollte mindestens der gefahrenen Geschwindigkeit entsprechen. Bei Tempo 50 also 50 Meter. Wer weniger als 50 Meter weit sehen kann, darf laut Straßenverkehrsordnung maximal 50 km/h fahren – nur dann ist auch die Nebelschlussleuchte erlaubt.

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