„Kein Wirt und kein Restaurant-Chef wird zum 1. Januar neue Speisekarten drucken – jedenfalls nicht, um die Preise zu senken“, sagt Ibo Ocak, Geschäftsführer der NGG Unterfranken. Stattdessen werde die Steuerentlastung wohl im Betrieb oder privat beim Inhaber verbleiben.
Mindestlohn und Energiekosten als Begründung
Die Gastronomen hätten schnell Argumente zur Hand, so Ocak: „Hohe Energiekosten“ seien das Standardargument, gefolgt vom Hinweis auf steigende Lohnkosten. Tatsächlich steigt der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde – ein Plus von 1,08 Euro. Aus Sicht der NGG sei dies jedoch nur ein Bruchteil des Betrags, den ein Gastronom bei einem einzigen Gericht durch die Steuersenkung zusätzlich einnimmt.
Forderung: Faire Tariflöhne statt Steuer-Mitnahme
Ocak betont, dass es nicht um den Mindestlohn gehe, sondern um faire Tariflöhne. „Spätestens wenn die Preise im Januar gleichbleiben, können sich Wirte nicht mehr herausreden. Dann ist genug Geld für einen Lohnzuschlag für Koch und Servicekraft da.“
Appell an die Gäste
Die NGG ruft die Gäste in Schweinfurt auf, die Preise ihrer Lieblingsgerichte im Blick zu behalten – am besten mit einem Foto der Speisekarte. „So lässt sich im Januar gezielt nachfragen, wie viel vom Mehrwertsteuer-Geschenk beim Personal angekommen ist“, so Ocak.
Moralischer Druck auf die Betriebe
Ocak setzt auf „moralischen Gastro-Druck“. Gäste sollten höflich, aber hartnäckig nach einem Lohn-Plus für die Beschäftigten fragen – besonders in Betrieben, die regelmäßig ihre Preise erhöhen.
In Schweinfurt gibt es laut Arbeitsagentur knapp 200 gastronomische Betriebe mit rund 1.310 Beschäftigten. Die NGG sieht darin reichlich Gelegenheit für den „Gastro-Steuer-Check“.