Wegen jahrelanger Schwarzarbeit und systematischer Scheinselbstständigkeit hat das Amtsgericht Würzburg einen 63-jährigen Sanitärinstallateur aus dem Landkreis Aschaffenburg verurteilt. Der Unternehmer erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 122.000 Euro nachzahlen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hatte zuvor über mehrere Jahre hinweg die Strukturen des Betriebs untersucht. Bereits 2016 gründete der Beschuldigte eine Gesellschaft, die vor allem Sanitärinstallationen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaarbeiten ausführte. Um die wahren Arbeitsverhältnisse zu verschleiern, deklarierte er seine Mitarbeitenden nach außen hin als Gesellschafter, obwohl sie weisungsgebunden und abhängig beschäftigt waren.
Zwischen 2016 und 2020 wurden weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgeführt. Besonders betroffen waren die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und mehrere Krankenkassen. Die vorenthaltenen Beiträge summierten sich auf knapp 122.000 Euro.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Fall zeigt einmal mehr, wie umfangreich und wirkungsvoll die Ermittlungsarbeit der FKS ist: Die Kontrolle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung schützt nicht nur Sozialversicherungen und Staatseinnahmen, sondern sorgt auch für faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen.