Das umfangreiche Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Schwarzgeldzahlungen beim Fußball-Regionalligisten TSV Aubstadt e.V. ist rechtskräftig abgeschlossen. Verantwortliche des Vereins erhielten jeweils einjährige Freiheitsstrafen auf Bewährung sowie zusätzliche Geldstrafen. Das teilten die Staatsanwaltschaft Würzburg und das Hauptzollamt Schweinfurt gemeinsam mit.
Nach den Ermittlungen betrieb der Verein zwischen 2018 und 2023 ein verdecktes und illegales Entlohnungssystem für die erste Herrenmannschaft. Spieler und Trainer waren offiziell häufig lediglich als Minijobber angemeldet, erhielten tatsächlich aber deutlich höhere Summen als Barzahlungen.

Prämien an den Sozialkassen vorbeigeschleust
Neben sogenannten Handgeldern wurden auch Punkt-, Aufstiegs- und Auflaufprämien nicht ordnungsgemäß angemeldet. Die Barzahlungen wurden dadurch systematisch an den Sozialversicherungsträgern vorbeigeschleust.
Der entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden auf rund 1,13 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Steuerschaden in sechsstelliger Höhe, der vor allem aus hinterzogenen Lohnsteuern resultiert.
Mehr als 200 Beweismittel ausgewertet
Im Mai 2023 durchsuchten die Ermittler mehr als 60 Wohn- und Geschäftsräume. Dabei wurden über 200 Beweismittel sichergestellt, darunter rund 20 Mobiltelefone und weitere digitale Geräte.
Durch deren Auswertung konnten die individuellen Zahlungsströme von Spielern, Trainern und Vereinsmitarbeitern rekonstruiert werden. Die Ermittler glichen diese Daten mit den tatsächlichen Spiel- und Trainingsleistungen sowie den offiziell geleisteten Zahlungen ab.
Beiträge und festgesetzte Steuern beglichen
Nach der Durchsuchung zeigten sich die später Verurteilten laut gemeinsamer Pressemitteilung kooperativ. Sie räumten den Sachverhalt ein und wirkten an der weiteren Aufklärung sowie der steuerlichen Aufarbeitung mit.
Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge wurden während des Verfahrens vollständig an die zuständigen Sozialversicherungsträger gezahlt. Auch sämtliche bislang aufgrund des Sachverhalts festgesetzten Steuern wurden von den Verurteilten beziehungsweise dem Verein beglichen.
Freiheits- und Geldstrafen verhängt
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Würzburg Strafbefehle gegen die Verantwortlichen. Nach umfassenden Geständnissen verhängte das Gericht jeweils einjährige Freiheitsstrafen. Diese wurden für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Zusätzlich wurden Geldstrafen zwischen 90 und 300 Tagessätzen verhängt. Das Gesamtvolumen dieser Geldstrafen bewegt sich laut Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt im niedrigen siebenstelligen Bereich. Die Strafbefehle sind mittlerweile rechtskräftig.