Rund zehn Monate nach dem tragischen Badeunglück am Schweinfurter Baggersee ist am Amtsgericht Schweinfurt das Urteil gegen die Eltern zweier ertrunkener Mädchen gefallen. Das Gericht sprach die Mutter und den Vater wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen schuldig, verzichtete jedoch auf die Verhängung einer Strafe.
Die beiden Schwestern im Alter von sechs und sieben Jahren waren im August vergangenen Jahres beim Baden im Schweinfurter Baggersee ums Leben gekommen. Nach den Ermittlungen konnten beide Kinder nicht schwimmen. Laut Anklage sollen sich die Mädchen über mehrere Minuten unbeaufsichtigt am Wasser aufgehalten haben.
Badegäste entdeckten die Kinder später leblos im Wasser und zogen sie an Land. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen starben die Mädchen wenig später in Krankenhäusern.
Im Prozess stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Kinder mindestens 15 Minuten lang nicht beaufsichtigt wurden. Zudem hätten die Mädchen keine Schwimmhilfen getragen.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten am Ende des Verfahrens beantragt, von einer zusätzlichen Strafe abzusehen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Nach Auffassung des Gerichts seien die Eltern durch den Verlust ihrer beiden Kinder bereits schwer genug getroffen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
