28. April 2024

Hauptzollamt Schweinfurt nimmt Baubranche ins Visier

Bildquelle: Zollverwaltung
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Schweinfurt – Am 20.03.2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.

Am Prüfungstag waren im Bereich des Hauptzollamtes Schweinfurt insgesamt 98 Zöllnerinnen und Zöllner an den FKS-Standorten Bamberg, Dettelbach und Schweinfurt im Einsatz. Diese überprüften Bauvorhaben in Unter- und in Teilen Oberfrankens. Das Augenmerk der Prüfungen lag insbesondere auf Großbaustellen.

Auf den Baustellen wurden insgesamt rund 260 Arbeitnehmer befragt und deren Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt, welche die Beamtinnen und Beamten bis zur endgültigen Klärung nun weiter beschäftigen werden:

– Zwölf Beanstandungen umfassen unter anderem die Vorwürfe der Beschäftigung von Ausländern ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt seitens des Arbeitgebers. Zudem konnten sieben ausländische Arbeitnehmer für ihren Aufenthalt in Deutschland keine erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Gegen sie wurden jeweils Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes eingeleitet.

– In 16 Fällen zeichnen sich Unstimmigkeiten bei der Entrichtung der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge ab.

– Insgesamt wurden in neun Fällen bei der Entlohnung von Arbeitnehmern Mindestlöhne nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen (z.B. gesetzlicher und tariflicher Mindestlohn) unterschritten.

– Acht Personen wurden als vermeintlich “selbstständige Erwerbspersonen” angetroffen, die hingegen in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen stehen und Arbeitnehmern gleichzusetzen sind (Scheinselbstständigkeit).

– Bei einem angetroffenen Arbeitnehmer wird der Leistungsbezug hinterfragt und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder
unrechtmäßig gezahlt wurden.

– Zudem wurden Beanstandungen im Hinblick auf Sofortmeldepflichten und Aufzeichnungspflichten festgestellt.

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.