Zum Welttag der Menschen mit Behinderung (3. Dezember) veröffentlicht die IG Metall alarmierende Zahlen zur Situation schwerbehinderter Beschäftigter in deutschen Betrieben. Die bundesweite Umfrage unter knapp 1000 Schwerbehindertenvertretungen zeigt: Für Menschen mit Behinderung verschlechtern sich die beruflichen Perspektiven deutlich.
In 83 Prozent der Betriebe nimmt die Unsicherheit für schwerbehinderte Beschäftigte spürbar zu, in jedem vierten sogar stark. Nur fünf Prozent melden eine Verbesserung. Als zentrale Ursache nennt die IG Metall den anhaltenden Stellenabbau und Umstrukturierungen in den Unternehmen. 84 Prozent der Schwerbehindertenvertretungen berichten von Kürzungen, die besonders Menschen mit Behinderung treffen. In 44 Prozent der Betriebe fallen gezielt Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter weg.
Zusätzlich kritisiert fast ein Viertel der Befragten eine unzureichende Integration in betriebliche Abläufe. Zu den größten Belastungen gehören körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten (68 Prozent) sowie schlechte Arbeitsorganisation mit Zeitdruck, unklaren Aufgaben oder monotonen Arbeiten (40 Prozent).
„Beschäftigte mit Behinderung gehören zu den ersten Opfern der sich zuspitzenden Krise in den Betrieben“, betont IG Metall-Sozialvorstand Hans-Jürgen Urban. Schwerbehinderte bräuchten gerade jetzt mehr Sicherheit und bessere Teilhabechancen – nicht weniger.
Jeder zweite Betrieb erfüllt Behindertenquote nicht
Besonders kritisch bewertet die IG Metall die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben: Nur 47 Prozent der Betriebe in ihrem Organisationsbereich erfüllen die Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Die gesetzliche Vorgabe liegt bei mindestens fünf Prozent.
In mittelgroßen Unternehmen mit 100 bis 1000 Beschäftigten wird diese Quote nur zu 44 Prozent eingehalten. Kleine Betriebe (bis 100 Beschäftigte) und große Unternehmen (über 1000 Beschäftigte) liegen mit jeweils 56 Prozent etwas besser, aber ebenfalls deutlich unter den Erwartungen.
Urban fordert deshalb spürbare Konsequenzen: „Es reicht nicht, wenn sich Betriebe mit einer Ausgleichsabgabe freikaufen können. Wer Teilhaberechte missachtet, muss Konsequenzen spüren.“
Die Online-Befragung wurde vom 10. bis 23. November 2025 unter 994 Betrieben mit Schwerbehindertenvertretungen durchgeführt.