Im beschleunigten Verfahren wurde am Dienstag ein 36-jähriger Mann wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte am Montag gegen 12:13 Uhr in einem Supermarkt in der Hauptbahnhofstraße mehrere Flaschen Spirituosen entwendet. Die Tat wurde von einem Ladendetektiv beobachtet, der umgehend die Polizei verständigte. Die Beamten der Polizei Schweinfurt nahmen den Tatverdächtigen vor Ort vorläufig fest.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Mann bereits am folgenden Tag einem Richter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Im sogenannten beschleunigten Verfahren erfolgte die Verurteilung wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Da sich der Verurteilte bereits aus einem früheren Verfahren in der Bewährungsphase befand und aufgrund der erneuten Straffälligkeit ein Bewährungswiderruf drohen könnte, wurde zusätzlich ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr angenommen. Der Mann wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.