Weihnachtsgeschenke und Pakete im Zoll – Hauptzollamt Schweinfurt warnt vor Problemen bei Auslandsbestellungen
Gerade zur Weihnachtszeit kann Online-Shopping im Ausland schnell zu Problemen beim Zoll führen. Foto: Zoll

Weihnachten & Black Friday: Diese Zollregeln sollten Käufer kennen

Schweinfurt -

Mit dem Black Friday beginnt die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings. Damit die Geschenke pünktlich unter dem Weihnachtsbaum liegen – und nicht beim Zoll enden – weist das Hauptzollamt Schweinfurt auf wichtige Regelungen bei Bestellungen aus dem Ausland hin.

Neben Lieferzeiten sollten Verbraucher vor allem die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften im Blick behalten. Denn was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen wirkt, kann durch Abgaben oder sogar ein Einfuhrverbot schnell teuer werden.

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Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?

Bestellungen mit einem Warenwert bis 150 Euro sind zollfrei. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an, bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern 7 Prozent. Zusätzlich können Verbrauchsteuern erhoben werden, etwa bei alkoholischen Getränken oder Kaffee.

Liegt der Warenwert über 150 Euro, werden neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein warenabhängiger Zoll sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern fällig.

Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen sind bis zu einem Warenwert von 45 Euro abgabenfrei, sofern keine verbotenen oder mengenbeschränkten Waren enthalten sind. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten weiterhin Mengenbegrenzungen, beispielsweise 50 Zigaretten, ein Liter Spirituosen oder 500 Gramm Kaffee.

Was gilt bei Paketen aus dem EU-Binnenmarkt?

Sendungen innerhalb der Europäischen Union sind grundsätzlich zollfrei.
Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholischen Getränken oder Kaffee muss jedoch die deutsche Verbrauchsteuer entrichtet werden. Das gilt auch für Geschenksendungen innerhalb der EU von privat an privat.

Vorsicht bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Das Hauptzollamt warnt vor gefälschten Markenprodukten. Werden solche Waren entdeckt, beschlagnahmt der Zoll sie in der Regel. Der Kaufpreis wird oft nicht erstattet, zusätzlich können zivilrechtliche Schritte durch Markeninhaber drohen.

Auch die Produktsicherheit spielt eine wichtige Rolle: Werden Waren ohne CE-Kennzeichen oder ohne erforderliche Warnhinweise eingeführt, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einfuhr untersagen oder die Vernichtung anordnen.

Verbraucher sollten daher besonders auf transparente Anbieter, korrekte Produktkennzeichnungen und realistische Preise achten.

Tabakwaren und E-Zigaretten

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren oder Substituten wie E-Zigaretten und Liquids ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Solche Waren werden vom Zoll beschlagnahmt.

Informationsangebote des Zolls

„Wer im Ausland einkauft, sollte die Einfuhrbestimmungen kennen – sonst kann das vermeintliche Schnäppchen schnell teuer werden“, erklärt Benedikt Danz, Sprecher des Hauptzollamts Schweinfurt.

Auf der Internetseite des Zolls finden sich dazu verschiedene Hilfsangebote, darunter der Chatbot „TinA“, der Abgabenrechner sowie umfangreiche Informationsseiten zu Postsendungen und Online-Bestellungen.

https://tina-zoll.bundesbots.de/

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

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