Ein weißes SUV setzt auf einem Parkplatz zurück, während ein Kleinkind auf einem Bobbycar und eine Mutter mit Kinderwagen hinter dem Fahrzeug vorbeigehen – symbolisches Szenario zur Bedeutung von Notbremsassistenten.
Ein Kleinkind auf einem Bobbycar hinter dem Auto – ein Szenario, das nicht von allen Fahrzeugen erkannt wird. Quelle: ©ADAC/Uwe Rattay

ADAC fordert gesetzliche Pflicht für Notbremsassistent beim Rückwärtsfahren Neue Tests belegen: Die Technik ist serienreif – und könnte viele Unfälle verhindern

Region - Rückwärtsfahren ist gefährlicher, als viele vermuten: Rund ein Viertel aller Kollisionen mit Fußgängern geschieht am Heck eines Fahrzeugs. Auch Parkrempler verursachen laut Allianz jährlich Schäden von rund 4,5 Milliarden Euro. Dabei ließe sich ein erheblicher Teil dieser Unfälle vermeiden – mit automatischen Notbremsassistenten (AEB) für das Rückwärtsfahren.

Das zeigt ein aktueller Systemvergleich des ADAC, bei dem zehn verschiedene Fahrzeuge unter realitätsnahen Bedingungen getestet wurden. Die Prüfkriterien: Erkennen und Vermeiden von Kollisionen mit stehenden und bewegten Hindernissen – darunter auch Kinder-Dummys und Fußgängerattrappen.

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Vier Modelle überzeugen auf ganzer Linie

Im Gegensatz zu den Ergebnissen des Jahres 2019, bei dem kein Fahrzeug alle Tests bestand, zeigt sich nun ein deutlicher Fortschritt: Fahrzeuge von BMW, Volvo, VW und Ford bestanden sämtliche Aufgaben – sie bremsten in allen Szenarien zuverlässig vor dem Hindernis. Hyundai schnitt ebenfalls gut ab, leistete sich lediglich bei einem Testdurchlauf mit acht km/h eine kleine Schwäche.

Anders sieht es bei Herstellern wie Mercedes, Skoda oder BYD aus. Während Mercedes ein Kind auf einem Bobbycar nicht erkannte, reagierte Skoda zu spät und BYD ignorierte gänzlich stehende Hindernisse.

ADAC: Pflicht statt Kür

Der ADAC sieht darin eine klare Botschaft: Die Technik ist längst vorhanden – und sie funktioniert. Laut Allianz lassen sich etwa 50 Prozent der Rückwärtsunfälle mit AEB-Systemen verhindern. Der Mobilitätsclub fordert deshalb den gesetzlich verpflichtenden Einbau rückwärtsgerichteter Notbremsassistenten. Für das Vorwärtsfahren ist ein solcher AEB bereits seit Mitte 2024 EU-weit Pflicht – beim Rangieren allerdings noch nicht.

Ein weiteres Anliegen des Clubs: Die Systeme müssen bei jedem Fahrzeugstart automatisch aktiviert sein – viele Assistenzsysteme sind heute standardmäßig deaktiviert, was ihren Nutzen im Alltag stark einschränkt.

Fazit: Die Technik schützt – sie muss nur eingesetzt werden

Der Systemvergleich des ADAC macht deutlich: Was technisch möglich ist, muss auch gesetzlich durchgesetzt werden. Denn jeder vermiedene Unfall bedeutet weniger Leid, weniger Sachschaden und mehr Sicherheit im Straßenverkehr – auch im Rückwärtsgang.

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