Vier Auszubildende in typischer Berufskleidung mit Werkzeug und Notizblock beim Ausbildungsstart

Ausbildungsstart am 1. September: DGB-Jugend erinnert an Rechte der Azubis

Unterfranken -

Am 1. September beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt: der Start in die Berufsausbildung. Damit dieser gut gelingt, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen – denn Auszubildende sind nicht rechtlos, sondern durch das Berufsbildungsgesetz und Tarifverträge geschützt.

„Eine Ausbildung soll qualifizieren – nicht ausbeuten“, betont Franziska Müller, Jugendsekretärin der DGB-Jugend Unterfranken. „Wer seine Rechte kennt, kann selbstbewusst in den Beruf starten und unfaire Behandlung nicht einfach hinnehmen.“

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Typische Probleme in der Ausbildung

Immer wieder treten Schwierigkeiten auf, über die neue Azubis informiert sein sollten. Dazu zählen:

  • Überstunden: Azubis dürfen diese grundsätzlich nur in Ausnahmefällen leisten. Sie müssen entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten: Aufgaben, die nicht zur beruflichen Qualifikation beitragen und keinen Bezug zum Ausbildungsberuf haben, sind nicht zulässig.

Unterstützung und Beratung

Wer Probleme in der Ausbildung hat, steht nicht allein da. Hilfe gibt es bei der DGB-Jugend, den zuständigen Mitgliedsgewerkschaften sowie online im Beratungsportal Dr. Azubi (www.dr-azubi.de). Dort können Fragen anonym gestellt und rechtliche Tipps für konkrete Situationen eingeholt werden.

„Unsere Botschaft an die neuen Azubis ist klar: Traut euch, Fragen zu stellen, vernetzt euch und holt euch Unterstützung, wenn ihr sie braucht. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Ausbildung fair und qualitativ hochwertig bleibt“, so Franziska Müller abschließend.

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