Historische Fassade des Landgerichts Schweinfurt mit der Inschrift „B. Landgericht / B. Amtsgericht“ über dem Eingangsportal.
Foto: Schweinfurt NEWS

Zwei Verurteilungen binnen 24 Stunden vor dem Amtsgericht Schweinfurt

Schweinfurt -

Am Amtsgericht Schweinfurt sind am Mittwoch zwei Tatverdächtige im sogenannten beschleunigten Verfahren zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. In einem Fall ging es um den Handel mit Betäubungsmitteln, im anderen um einen versuchten Diebstahl.

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Handel mit Haschisch

Wie die Polizei mitteilte, konnten Beamte am Dienstag gegen 14:44 Uhr in der Hadergasse beobachten, wie ein 34-jähriger Mann Betäubungsmittel gewinnbringend an andere Personen verkaufte. Nach der Tat wurde der Mann vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am nächsten Tag dem zuständigen Richter vorgeführt.

Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte den bislang nicht vorbestraften Angeklagten wegen des Handels mit Betäubungsmitteln im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Nach bisherigen Ermittlungen konnten ihm insgesamt sechs Verkaufstaten nachgewiesen werden.

Parfumdiebstahl in der Innenstadt

In einem weiteren Fall wurde ein 36-jähriger Mann am Dienstag gegen 17:25 Uhr in einer Drogerie in der Spitalstraße dabei beobachtet, wie er versuchte, Parfum im Wert von mehreren hundert Euro zu entwenden.

Auch in diesem Fall erfolgte eine vorläufige Festnahme durch die Polizei Schweinfurt. Der Mann wurde am Mittwoch dem Amtsgericht vorgeführt und im beschleunigten Verfahren ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.

Was ist ein beschleunigtes Verfahren?

Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt. Es ermöglicht eine besonders schnelle Aburteilung bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage.

Voraussetzung für dieses Verfahren ist unter anderem, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe ein Jahr nicht übersteigt und der Sachverhalt eine zügige Verhandlung erlaubt. Zudem darf es sich nur um erwachsene Beschuldigte oder Heranwachsende handeln – bei Jugendlichen ist diese Verfahrensart nicht zulässig.

Die Polizei Schweinfurt kündigte an, auch weiterhin konsequent gegen Straftaten im Stadtgebiet vorzugehen und eng mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten.

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