Hinweisschild „Keine Abgabe unter 18 Jahren“ in einem Geschäft während Jugendschutzkontrollen und Testkäufen in Schweinfurt
Ein Hinweisschild weist auf das gesetzliche Verkaufsverbot von Alkohol und Vapes an Minderjährige hin.

Jugendschutz auf dem Prüfstand: Jeder zweite Testkauf problematisch

Schweinfurt -

Testkäufe gehören seit Jahren zu den festen Maßnahmen des städtischen Jugendschutzes. Auch in diesem Jahr führten die Jugendschutzbeauftragten des Jugendamts der Stadt Schweinfurt gemeinsam mit zwei Beamtinnen der Polizeiinspektion Schweinfurt entsprechende Kontrollen durch. Unterstützt wurden sie dabei von einer 16-jährigen Praktikantin.

Kontrolliert wurden Discounter sowie Tabak- und Vapeläden im Stadtgebiet. Ziel der Aktion war es, zu überprüfen, ob die gesetzlichen Altersbeschränkungen beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren eingehalten werden.

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Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: Bei insgesamt elf Testkäufen wurden der minderjährigen Praktikantin in sechs Fällen Waren verkauft, die ausschließlich an Volljährige abgegeben werden dürfen. Dazu zählten alkoholische Dosen-Mischgetränke mit Wodka oder Rum sowie elektronische Zigaretten, sogenannte Vapes. Gerade diese Produkte erfreuen sich bei Jugendlichen leider zunehmender Beliebtheit.

Die Jugendschutzbeauftragten betonen in diesem Zusammenhang, dass sowohl Vapes mit Tabak als auch nikotinfreie E-Zigaretten gesetzlich erst ab 18 Jahren verkauft werden dürfen. Der Gesetzgeber habe hier eine eindeutige Regelung getroffen.

Auffällig war, dass trotz vorhandener Warn- und Kontrollsysteme an den Kassen insbesondere Discounter bei den diesjährigen Testkäufen durchweg schlecht abschnitten. Die betroffenen Betriebsleiter zeigten sich jedoch einsichtig und sagten zu, ihre Mitarbeitenden erneut zu schulen. In den Gesprächen wurde zudem darauf hingewiesen, dass im Falle einer Anzeige nicht das Unternehmen, sondern die kassierende Person persönlich mit einem Bußgeld rechnen muss.

Positiv fiel dagegen auf, dass die Tabak- und Vapeläden in der Schweinfurter Innenstadt, die bei früheren Kontrollen noch beanstandet worden waren, diesmal das Jugendschutzgesetz einhielten und keine entsprechenden Waren an die Praktikantin verkauften.

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