Rund um den Jahreswechsel 2025/26 gilt in Teilen der Schweinfurter Innenstadt erneut ein Feuerwerksverbot. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt vom 16. November 2020, die bis auf Widerruf Bestand hat und damit auch an Silvester weiterhin greift.
Hintergrund der Regelung ist der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses sowie der angrenzenden historischen Bausubstanz. Die Stadtverwaltung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im festgelegten Bereich untersagt ist.
Verbotene Feuerwerksarten
Das Verbot betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, also klassisches Silvesterfeuerwerk wie:
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Knaller
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Böller
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Raketen
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sonstiges handelsübliches Feuerwerk
Das Verbot gilt ganztägig:
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am 31. Dezember 2025
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am 1. Januar 2026
Betroffener Bereich in der Innenstadt
Das Feuerwerksverbot gilt im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt, konkret in folgenden Straßen und Plätzen:
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Markt
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Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse
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Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse
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Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse
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Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse
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einschließlich des Platzes hinter dem Rathaus
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Rathausinnenhof
Hinweis der Stadt
Die Stadt Schweinfurt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, das bestehende Verbot zu beachten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Außerhalb des genannten Bereichs gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.
