Altes Rathaus Schweinfurt bei Nacht mit Feuerwerk am Himmel als Symbolbild zum Thema Silvesterfeuerwerk
Feuerwerk über dem Alten Rathaus in Schweinfurt. Rund um den Marktplatz gilt an Silvester weiterhin ein Feuerwerksverbot.

Kein Böllern am Marktplatz: Stadt hält Feuerwerksverbot an Silvester aufrecht

Schweinfurt -

Rund um den Jahreswechsel 2025/26 gilt in Teilen der Schweinfurter Innenstadt erneut ein Feuerwerksverbot. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt vom 16. November 2020, die bis auf Widerruf Bestand hat und damit auch an Silvester weiterhin greift.

Hintergrund der Regelung ist der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses sowie der angrenzenden historischen Bausubstanz. Die Stadtverwaltung weist daher ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im festgelegten Bereich untersagt ist.

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Verbotene Feuerwerksarten

Das Verbot betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, also klassisches Silvesterfeuerwerk wie:

  • Knaller

  • Böller

  • Raketen

  • sonstiges handelsübliches Feuerwerk

Das Verbot gilt ganztägig:

  • am 31. Dezember 2025

  • am 1. Januar 2026

Betroffener Bereich in der Innenstadt

Das Feuerwerksverbot gilt im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt, konkret in folgenden Straßen und Plätzen:

  • Markt

  • Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse

  • Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse

  • Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse

  • Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse

    • einschließlich des Platzes hinter dem Rathaus

  • Rathausinnenhof

Hinweis der Stadt

Die Stadt Schweinfurt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, das bestehende Verbot zu beachten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Außerhalb des genannten Bereichs gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

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