Ein 31-jähriger Mann ist nach einem versuchten Diebstahl in Niederwerrn bereits einen Tag später im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Wie die Polizei mitteilt, beobachtete eine Streife der Polizei Schweinfurt am Donnerstag gegen 19:00 Uhr in der Kautzenstraße einen Mann dabei, wie er versuchte, mehrere Fahrzeuge zu öffnen und sich Zugang zum Innenraum zu verschaffen.
Die Beamten konnten den 31-jährigen Algerier noch vor Ort vorläufig festnehmen.
In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Bereits am Freitagvormittag wurde der Tatverdächtige einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser verurteilte den Mann wegen versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung.
Was bedeutet „beschleunigtes Verfahren“?
Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragraphen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt. Ziel dieser besonderen Verfahrensart ist es, einfache Fälle mit klarer Beweislage schnell und effektiv vor Gericht zu verhandeln.
Voraussetzung ist unter anderem, dass keine höhere Freiheitsstrafe als ein Jahr zu erwarten ist und der Sachverhalt eindeutig erscheint. Dadurch können Verfahren oftmals bereits innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
Das beschleunigte Verfahren ist nur bei Erwachsenen sowie Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren möglich. Für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren darf diese Verfahrensart nicht angewendet werden.