Justizia Statue mit Waage als Symbol für Urteil wegen Betrug in Schweinfurt
Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte ein Ehepaar wegen Bürgergeld-Betrugs zu einer Bewährungsstrafe. Symbolfoto: KI-generiert

Bürgergeld-Betrug: Ehepaar aus Schweinfurt zu Bewährungsstrafe verurteilt

Schweinfurt -

Das Amtsgericht Schweinfurt verhängte gegen beide Beschuldigte jeweils eine Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Einnahmen verschwiegen – Bürgergeld bezogen

Nach den Ermittlungen des Zolls hatte das Ehepaar über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gewerbsmäßige Personen- und Pakettransporte nach Kaliningrad (Russland) durchgeführt. Parallel dazu bezogen sie Bürgergeld und hielten gegenüber den Behörden den Eindruck aufrecht, bedürftig zu sein.

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Tatsächlich boten sie unter einem Pseudonym über Social Media regelmäßig Fahrten mit einem Kleintransporter an. Für eine einfache Fahrt wurden rund 180 Euro pro Person verlangt, Pakettransporte starteten ab etwa 50 Euro.

Zoll kommt Paar durch Hinweis auf die Spur

Ein Hinweis des Jobcenters brachte die Ermittlungen ins Rollen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls konnte die Aktivitäten des Ehepaares durch Recherchen bestätigen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung versuchte der Ehemann zunächst, die Beamten zu täuschen, indem er ein altes Smartphone übergab. Das tatsächlich genutzte Gerät wurde jedoch später versteckt aufgefunden – mit belastenden Belegen für insgesamt 33 durchgeführte Fahrten zwischen Oktober 2022 und November 2023.

Auffällige Fahrleistung als Beweis

Ein entscheidender Hinweis ergab sich auch aus der Kilometerleistung des Fahrzeugs: In nur 23 Monaten legte der Kleintransporter mehr als 153.000 Kilometer zurück – durchschnittlich rund 6.600 Kilometer pro Monat.

Für angeblich arbeitslose Bürgergeld-Empfänger war dieses Pensum nicht plausibel zu erklären und erhärtete den Verdacht der Ermittler.

Weitere Straftaten im Raum

Neben dem Sozialleistungsbetrug stehen weitere Vorwürfe im Raum. Aufgrund der Transporte ohne gültige Zolldokumente wird auch wegen möglicher Verstöße gegen Embargo-Vorschriften ermittelt.

Zudem wurde das Finanzamt eingeschaltet: Da die Einnahmen nicht versteuert wurden, könnte auch Steuerhinterziehung vorliegen.

Rückzahlung von über 15.000 Euro

Der entstandene Schaden für das Jobcenter beläuft sich auf mehr als 15.000 Euro. Diese Summe muss das Ehepaar vollständig zurückzahlen.

Zoll warnt vor Missbrauch

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls betont, dass die Aufklärung solcher Fälle zu ihren zentralen Aufgaben gehört. Ziel ist es, die Sozialsysteme vor Missbrauch zu schützen und die Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft zu sichern.

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