Nach der öffentlichen Diskussion um die Besetzung der Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen hat die Stadtverwaltung Schweinfurt eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Hintergrund sind die Beschlüsse in der konstituierenden Sitzung des Schweinfurter Stadtrates am 12. Mai.
Neben der Vereidigung des neuen Oberbürgermeisters, der Stadträtinnen und Stadträte sowie der Wahl der Bürgermeisterinnen wurden auch die Ausschüsse und Aufsichtsräte der städtischen GmbHs sowie weiterer Gremien neu besetzt.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sei es in der Öffentlichkeit zu Missverständnissen und teilweise zu unwahren Aussagen über das Verfahren gekommen. Deshalb erläutert die Verwaltung nun die rechtlichen Grundlagen.
Demnach hatte das Bayerische Staatsministerium des Innern bereits im Jahr 2023 über eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes informiert. Diese stelle klar, dass das sogenannte Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung kommunaler Aufsichtsräte grundsätzlich nicht automatisch angewendet werden müsse.
Das bedeutet: Die Zusammensetzung der Aufsichtsräte muss die politischen Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat nicht zwingend exakt widerspiegeln. Nach Auffassung des Gerichts vertreten die Mitglieder der Aufsichtsräte dort nicht ihre jeweilige Fraktion, sondern die Interessen der Kommune.
Die Stadt Schweinfurt weist darauf hin, dass ihre Geschäftsordnung keine Regelung enthält, wonach das Spiegelbildlichkeitsprinzip bei Aufsichtsräten angewendet werden muss. Die Geschäftsordnung sei in der konstituierenden Sitzung einstimmig beschlossen worden. Zudem hätten alle Stadtratsmitglieder die Unterlagen im Vorfeld erhalten.
Oberbürgermeister Ralf Hofmann erklärte dazu:
„Die Besetzung der Aufsichtsräte erfolgte klar im Rahmen der geltenden Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung in Bayern. Ich kann nachvollziehen, dass Fraktionen oder einzelne Stadtratsmitglieder enttäuscht sind, möchte aber noch einmal unterstreichen, dass es hier nicht um Parteipolitik geht, sondern darum, die Interessen der Stadt verantwortungsvoll zu vertreten.“
Allen gewählten Mitgliedern der Aufsichtsräte wünschte Hofmann viel Erfolg bei ihrer zukünftigen Aufgabe.
