Verbraucherinnen und Verbraucher können Online-Verträge künftig deutlich einfacher widerrufen. Seit dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit soll der Widerruf eines Vertrags genauso einfach möglich sein wie dessen Abschluss.
Die neue Regelung betrifft zahlreiche Online-Angebote – vom Einkauf im Internet bis hin zu digitalen Dienstleistungen. Ziel ist es, Verbrauchern eine schnelle und transparente Möglichkeit zu geben, ihre Widerrufserklärung direkt über die Website des Anbieters abzugeben.
Widerruf direkt beim Anbieter
Bislang mussten Verbraucher häufig nach E-Mail-Adressen, Kontaktformularen oder anderen Wegen suchen, um einen Vertrag zu widerrufen. Mit dem neuen Widerrufsbutton soll dies nun deutlich einfacher werden.
„Der Widerrufsbutton schafft eine einheitliche, transparente und digitale Lösung. Verbraucher müssen nicht mehr nach E-Mail-Adressen, Formularen oder versteckten Kontaktseiten suchen“, erklärt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern.
So funktioniert der neue Widerrufsbutton
Der Widerruf erfolgt künftig in zwei Schritten. Zunächst klicken Verbraucher auf den Widerrufsbutton auf der Website des Unternehmens. Anschließend werden die erforderlichen Vertragsdaten eingegeben, beispielsweise die Bestellnummer oder die verwendete E-Mail-Adresse.
Ein Kundenkonto oder eine vorherige Anmeldung darf dabei nicht verlangt werden. Nach Eingabe der Daten bestätigen Verbraucher ihren Widerruf in einem zweiten Schritt.
Unternehmen müssen den Button eindeutig kennzeichnen. Zulässige Bezeichnungen sind beispielsweise „Widerruf erklären“ oder „Vertrag widerrufen“. Allgemeine Begriffe wie „Kontakt“ oder „Service“ reichen nach den gesetzlichen Vorgaben nicht aus.
Nachweis für Verbraucher
Ein weiterer Vorteil: Nach dem Absenden des Widerrufs muss das Unternehmen den Eingang bestätigen. Dadurch erhalten Verbraucher einen Nachweis darüber, dass ihre Widerrufserklärung tatsächlich eingegangen ist.
Gerade in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, ob ein Widerruf rechtzeitig beim Unternehmen angekommen war. Die neue Regelung soll hier für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Eingangsbestätigung ist noch keine Zustimmung
Die Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass die Eingangsbestätigung zunächst lediglich den Erhalt des Widerrufs bestätigt. Ob der Widerruf tatsächlich wirksam und fristgerecht erfolgt ist, wird dadurch noch nicht automatisch bestätigt.
Verbraucher sollten daher die weitere Rückmeldung des Unternehmens abwarten, bevor sie Ware zurücksenden oder andere Schritte einleiten.
Umsetzung wird genau beobachtet
Bereits beim Kündigungsbutton, der 2022 eingeführt wurde, zeigte sich, dass die praktische Umsetzung entscheidend ist. Verbraucherschützer werden deshalb genau beobachten, ob Unternehmen den Widerrufsbutton tatsächlich gut sichtbar platzieren.
Verstecken Anbieter die Funktion tief in ihrer Navigation oder erschweren den Zugang, könnte der eigentliche Zweck der Regelung verfehlt werden.
Mit dem neuen Widerrufsbutton erhalten Verbraucher jedoch grundsätzlich ein weiteres Instrument, um ihre Rechte bei Online-Verträgen einfacher und transparenter wahrnehmen zu können.
