Großangelegte Durchsuchungen seit den frühen Morgenstunden
Bereits in den frühen Morgenstunden rückten die Einsatzkräfte des Zolls zu einer umfangreichen Durchsuchungsaktion aus. Insgesamt wurden 17 Wohn- und Geschäftsobjekte in Bayern und Hessen durchsucht.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Aschaffenburg. Unterstützt wurden die rund 180 Zollbeamtinnen und Zollbeamten durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Aschaffenburg.
Die Ermittlungen richten sich gegen vier männliche Beschuldigte im Alter zwischen 30 und 72 Jahren. Nach Angaben des Hauptzollamts Schweinfurt besitzen sie die deutsche, albanisch-griechische, mazedonische beziehungsweise deutsch-russische Staatsangehörigkeit.
Die Behörden untersuchen mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Überlassung von Arbeitskräften in der Gerüstbau- und Baubranche.
Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug und illegale Beschäftigung
Den vier Unternehmern wird vorgeworfen, möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben.
Darüber hinaus besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern sowie des Betrugs zulasten der Sozialkasse des Gerüstbaus.
Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen sollen die Beschuldigten überwiegend aus Südosteuropa stammende Arbeitskräfte ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis an andere Unternehmen der Baubranche verliehen haben.
Bei einem Teil der Beschäftigten besteht außerdem der Verdacht, dass sie nicht über die notwendige Arbeitserlaubnis für eine legale Beschäftigung in Deutschland verfügten.
Wie hoch der mögliche finanzielle Schaden durch die mutmaßlichen Straftaten ist, können die Ermittlungsbehörden derzeit noch nicht beziffern.
Fünf mutmaßlich illegal aufhältige Arbeitskräfte entdeckt
Während der Durchsuchungen trafen die Einsatzkräfte fünf Arbeitskräfte aus Südosteuropa an, die sich nach ersten Erkenntnissen möglicherweise ohne erforderliche Aufenthaltsberechtigung in Deutschland aufhalten.
Welche weiteren Maßnahmen gegen diese Personen eingeleitet wurden, geht aus der bisherigen Mitteilung des Hauptzollamts Schweinfurt nicht hervor.
Ein weiterer Schwerpunkt des Einsatzes lag auf der Befragung ausländischer Arbeitskräfte als Zeugen. Ihre Aussagen sollen dabei helfen, die tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und die Rolle der beschuldigten Unternehmer aufzuklären.
Computer und Smartphones als Beweismittel sichergestellt
Bei den Durchsuchungen konnten die Ermittler bereits umfangreiches Beweismaterial sicherstellen.
Dazu gehören unter anderem Computer und Smartphones, deren Auswertung weitere Erkenntnisse über die Geschäftsabläufe und möglichen Beschäftigungsverhältnisse liefern könnte.
Die Ermittler gehen insbesondere der Frage nach, ob Arbeitskräfte systematisch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis an andere Bauunternehmen überlassen wurden.
Die sichergestellten Unterlagen und elektronischen Geräte müssen nun ausgewertet werden.
Ob sich der bestehende Tatverdacht dadurch erhärtet, bleibt abzuwarten.
Was bedeutet illegale Arbeitnehmerüberlassung?
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Unternehmen seine Beschäftigten einem anderen Betrieb zur Verfügung.
Grundsätzlich benötigen Arbeitgeber hierfür eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Fehlt die erforderliche Genehmigung, kann es sich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung handeln.
Gerade in der Baubranche überprüfen die Behörden deshalb, ob Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß gemeldet und sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ist unter anderem dafür zuständig, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und Vorschriften zur legalen Beschäftigung aufzudecken.
Staatsanwaltschaft Würzburg und Hauptzollamt Schweinfurt ermitteln weiter
Die gemeinsame Aktion der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Hauptzollamts Schweinfurt ist mit den Durchsuchungen noch nicht abgeschlossen.
In den kommenden Ermittlungsphasen dürften insbesondere die Auswertung der Beweismittel sowie die Aussagen der befragten Arbeitskräfte eine wichtige Rolle spielen.
Ob es zu Anklagen oder weiteren strafrechtlichen Maßnahmen kommt, steht derzeit nicht fest.
Für alle vier Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
